Zehn Verbände fordern eine Verlängerung der Mietpreisbremse

Artikel vom 06.12.2024

Hausfassade mit Balkonen.
Foto von Brandon Griggs auf Unsplash

Nicht nur in den Ballungszentren sind die Menschen seit Jahren mit stark steigenden Mieten konfrontiert. Inzwischen sind zweistellige Steigerungsraten der Angebotsmieten keine Seltenheit mehr. Der wenige Neubau vermag diese Lücke nicht zu schließen. Bezahlbarer Wohnraum fehlt und seit über 20 Jahren sinkt der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland beständig. Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen robusten Schutz von Mieterinnen und Mietern beim Neuabschluss von Mietverträgen vor überzogenen Mietforderungen. Das Netzwerk Mieten und Wohnen richtet sich deshalb mit zehn Verbänden, darunter dem AWO Bundesverband, in einem offenen Brief an die Bundesregierung.


Minuten Lesezeit
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Tatsächlich hat die seit knapp 10 Jahren geltende Mietpreisbremse diese Funktion nach zahlreichen Nachbesserungen allmählich übernehmen können. In ihren ersten Jahren gab es wegen Fehlern des Gesetzes und öffentlich geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken nur eine schleppende Anwendung. Hinzu kam, dass in zahlreichen Bundesländern die Verordnungen, die die Mietpreisbremse in Kraft setzen sollten, einer gerichtlichen Überprüfung zunächst nicht standhielten – so in Hamburg, Bayern, Hessen u. a.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mietpreisbremse in Fortführung seiner langjährigen Rechtsprechung zu Artikel 14 GG. Dies war aber weder eine „Ausreißer-Entscheidung“ noch hat das Gericht die Mietpreisbremse gerade noch für verfassungsgemäß erachtet.

Mehrere Reformen haben die Mietpreisbremse zudem insgesamt effektiver gemacht. Mittlerweile ist sie in angespannten Wohnungsmärkten ein alternativloses und unverzichtbares Instrument zur Begrenzung des akuten Anstiegs der Neuvertragsmieten.

Allerdings gilt diese Mietpreisbremse bisher nur für fünf Jahre und muss vom Parlament verlängert werden. Anderenfalls läuft sie zum 31.12.2025 aus. Die Ampelkoalition hatte sich zwar auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre verständigt. Aber durch das Ende der Koalition am 06.11.2024 kann dies nun nicht mehr umgesetzt werden. Wir appellieren daher an die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, einen ungehemmten Mietanstieg zu verhindern und die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Der offene Brief wird unterstützt von:

AWO Bundesverband e.V.
Berliner Mieterverein e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Berlin-Brandenburg
Deutscher Mieterbund e. V.
Neue Richtervereinigung Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand

Für Rückfragen steht Ihnen Julia Schula unter info@netzwerk-mieten-wohnen.de vom Netzwerk Mieten und Wohnen e. V. zur Verfügung.

 

Offener Brief
Aufruf des Netzwerks Mieten und Wohnen zur Verlängerung der Mietpreisbremse

 

Haushalt: LIGA befürchtet soziale Schieflage

Die heutige Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/26 nach monatelangen Beratungen trifft bei den Wohlfahrtsverbänden auf gemischte Gefühle. „Die bis dato vorläufige Haushaltsführung stellte für viele soziale Träger eine große finanzielle und psychologische Belastung dar. Wir erwarten jetzt umgehend Klarheit darüber, was in welcher Weise bis Ende des Jahres und darüber hinaus finanziert wird“, so Andreas Kaczynski, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg und Vorstand Der Paritätische, Landesverbands Brandenburg e.V. „Dieser Sparhaushalt wird tiefe Spuren in der sozialen Landschaft hinterlassen, auch wenn es an einigen Stellen gelungen ist, geplante Kürzungen etwa beim Pakt für Pflege oder bei der Unterstützung von Familien abzuwenden. So sind beispielsweise keinerlei tarifliche Steigerungen vorgesehen, was am Ende auf Kürzungen sozialer, insbesondere niedrigschwelliger Hilfen hinausläuft.“

Weiterlesen …

© 2023 - 2025 AWO LAG Brandenburg