Die etwa 100.000 Gebäude und die oftmals mit der sozialen Dienstleistung verbundene Verpflegung von Menschen sind ein relevanter Faktor für das Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaneutralität. Aufgrund ihrer steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verfügen die gemeinnützigen Akteure der Freien Wohlfahrtspflege jedoch nur über eng begrenzte Rücklagen. Diese reichen nicht aus, um die erforderlichen Sanierungsarbeiten zu finanzieren. Sie sind für solch weitgehenden Umbaumaßnahmen deshalb auf zusätzliche öffentliche Förderung angewiesen. Bisher erkennt das Sozialrecht bei der Finanzierung sozialer Arbeit Investitionen in Klimaneutralität nicht als relevanten Kostenfaktor an. Dies muss sich ändern. Anfallende Ausgaben, z.B. für nachhaltige Berufskleidung, Verpflegung in Bio-Qualität oder die klimaneutrale Instandhaltung der Einrichtungen müssen als wirtschaftlich und betriebsnotwendig definiert und in den Kostensatzverhandlungen anerkannt werden.
Der Präsident der BAGFW, Michael Groß, erklärt zur Forderung nach geeigneten Rahmenbedingungen für den Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege: „Um das gesetzlich verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in Deutschland erreichen zu können, müssen die Voraussetzungen in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen werden. Unsere über 120.000 Einrichtungen und Dienste mit ihren 1,9 Mio. Beschäftigten und mehreren Millionen täglich betreuten Menschen sind ein gewaltiger Hebel für den Klimaschutz. Wir sind bereit und willens, unseren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Nun ist die Politik gefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen!“