Im Bereich der Förderung von Familien setzt der Entwurf die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro ab 2025 und die Erhöhung der Kinderfreibeträge in den kommenden beiden Jahren um. AWO-Präsident Michael Groß kommentiert: „Fünf Euro mehr Kindergeld zu Beginn eines Wahljahres sind ein nettes Geschenk für potenzielle Wähler*innen, die Erhöhung der Kinderfreibeträge vor allem eines für reiche Familien. Was wir stattdessen brauchen, ist mehr finanzielle Unterstützung für arme Kinder und Jugendliche: die Erhöhung des Kindersofortzuschlags muss kommen und weit mehr als fünf Euro betragen.“
Auch die weiteren Anpassungen im Einkommensteuergesetz zum Ausgleich der kalten Progression und die Anhebung der Freibeiträge beim Solidaritätszuschlag beurteilt die AWO kritisch. Dazu Groß: „Wir begrüßen zwar die Anhebung des Grundfreibetrags und die Absicht, geringe und mittlere Einkommen durch Anpassungen im Einkommensteuertarif entlasten zu wollen – das ist angesichts weiter steigender Preise dringend nötig. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass nicht mit der Gießkanne hantiert, sondern ein klarer Fokus auf die unteren Einkommenssegmente gelegt wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage appellieren wir an die Bundesregierung, in ihrem Gesetzentwurf den Reichensteuersatz deutlich zu erhöhen und mit den zusätzlichen Einnahmen die soziale Infrastruktur dauerhaft abzusichern.“