Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes:
„Die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen müssen endlich mit einem Recht auf Schutz und Beratung gestärkt werden. Es braucht wirksame Prävention, ungehinderten Schutz und fachliche Beratung. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein immer wieder auf die lange Bank geschobenes Gewalthilfegesetz endlich umzusetzen. Es muss auch die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen auf solide finanzielle Füße stellen. Schutz vor Bedrohung und Gewalt sowie Beratung müssen kostenfrei, zu jeder Zeit und ohne bürokratische Hürden überall in Deutschland erreichbar sein.“
Hohe Betroffenheit, großes Dunkelfeld
Mehr als 52.000 weibliche Opfer von Sexualstraftaten, mehr als 180.000 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt und mehr als 17.000 weibliche Opfer von digitaler Gewalt sind das erschreckende Ergebnis der Datenerhebung für 2023. 938 Frauen und Mädchen wurden Opfer eines versuchten Femizides, d. h. eines Tötungsdeliktes, weil sie Frauen sind; 360 Tötungen wurden vollzogen. Die Täter sind geleitet von einer Vorstellung von Ungleichwertigkeiten, patriarchalen Denkmustern und Strukturen, Dominanz- und Überlegenheitsansprüchen. In allen Deliktgruppen sind seit Jahren steigende Zahlen zu verzeichnen. Das Dunkelfeld wird als sehr viel umfassender eingeschätzt, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden – aus Scham, aus Sorge vor weiterer Eskalation, fehlendem Vertrauen in Polizei und Justiz oder wegen gemeinsamer Kinder.