Rückschritt bei Integration ukrainischer Geflüchteter verhindern

Artikel vom 01.09.2025

Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung plant, neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzugliedern. Damit würde die erfolgreiche Regelung, die seit 2022 den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII eröffnet hat, für Neueinreisende nicht mehr gelten. Der AWO Bundesverband lehnt diesen Rückschritt entschieden ab.


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Quelle: AWO International e.V.

Aus Sicht der AWO ist die Integration Schutzsuchender aus der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte: Bereits ein Drittel der erwerbsfähigen Menschen aus der Ukraine ist in Arbeit, Zehntausende besuchen Integrationskurse, Kinder sind mehrheitlich in Regelschulen angekommen. Dieses Gelingen war nur möglich, weil Geflüchtete früh Zugang zu Arbeit, Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen erhalten haben.

Ein Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz würde diese Fortschritte massiv gefährden. Betroffene hätten weniger Leistungen, schlechtere Gesundheitsversorgung und wären mit mehr Bürokratie konfrontiert. Statt einer Entlastung drohen Bund, Ländern und Kommunen sogar höhere Kosten.

Die AWO fordert deshalb: Die Integration muss gestärkt, nicht zurückgedreht werden. Nötig sind flächendeckende Integrationskurse, schnellere Anerkennung von Qualifikationen, bessere Kinderbetreuung und umfassende psychosoziale Unterstützung.

Die Aufnahme und Integration ukrainischer Geflüchteter ist eine Erfolgsgeschichte – und sollte als solche weitergeschrieben werden.

Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes

 

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AWO Neujahrskonzert 2026 mit Verleihung der Regine-Hildebrandt-Medaille

Preisverleihung: Gruppenbild vor der Bühne stehen 7 Menschen. Das Publikum hinter ihnen. Frau in der Mitte hält großen Blumenstrauß.

„Mit Mut und Weitsicht hat sie sich für eine starke Gemeinschaft eingesetzt, zu einem Zeitpunkt, als noch nicht zu erkennen war, wie wichtig dieser Zusammenhalt einmal sein wird.“ Die Rede ist von Renate Bossack aus Guben, die beim diesjährigen AWO Neujahrskonzert am vergangenen Samstagnachmittag im Nikolaisaal für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement mit der Regine-Hildebrandt-Medaille ausgezeichnet wurde. Zum seit rund 20 Jahren stattfindenden neujährlichen Konzert des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hatte in diesem Jahr die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg – mit der Potsdamer AWO und den AWO Bezirksverbänden Ost, Nord und Süd  – sowie der AWO Landesverband Berlin eingeladen. Organisiert wird das Neujahrskonzert vom Reiseclub Berlin-Brandenburg (RCB), damit die über 700 Gäste einen unbeschwerten Nachmittag erleben können.

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