Rückschritt bei Integration ukrainischer Geflüchteter verhindern

Artikel vom 01.09.2025

Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung plant, neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzugliedern. Damit würde die erfolgreiche Regelung, die seit 2022 den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII eröffnet hat, für Neueinreisende nicht mehr gelten. Der AWO Bundesverband lehnt diesen Rückschritt entschieden ab.


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Quelle: AWO International e.V.

Aus Sicht der AWO ist die Integration Schutzsuchender aus der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte: Bereits ein Drittel der erwerbsfähigen Menschen aus der Ukraine ist in Arbeit, Zehntausende besuchen Integrationskurse, Kinder sind mehrheitlich in Regelschulen angekommen. Dieses Gelingen war nur möglich, weil Geflüchtete früh Zugang zu Arbeit, Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen erhalten haben.

Ein Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz würde diese Fortschritte massiv gefährden. Betroffene hätten weniger Leistungen, schlechtere Gesundheitsversorgung und wären mit mehr Bürokratie konfrontiert. Statt einer Entlastung drohen Bund, Ländern und Kommunen sogar höhere Kosten.

Die AWO fordert deshalb: Die Integration muss gestärkt, nicht zurückgedreht werden. Nötig sind flächendeckende Integrationskurse, schnellere Anerkennung von Qualifikationen, bessere Kinderbetreuung und umfassende psychosoziale Unterstützung.

Die Aufnahme und Integration ukrainischer Geflüchteter ist eine Erfolgsgeschichte – und sollte als solche weitergeschrieben werden.

Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes

 

LIGA warnt vor Schwächung der Landesintegrationsbeauftragten
Pressemitteilung zu geplanter Neustrukturierung des Sozialministeriums

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg warnt vor einer deutlichen Schwächung der Rolle und Funktion der Landesintegrationsbeauftragten im Zuge der Neuorganisation des Sozialministeriums. Wurde die Position bislang als weisungsunabhängige Stabsstelle im Organigramm des Ministeriums geführt, erscheint sie nun nur noch als Referatsleitung im Bereich Zentrale Dienste. Zugleich soll das bisherige, hochqualifizierte und eingespielte Team von drei Mitarbeitenden aufgelöst werden.

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