Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Zivilgesellschaftliches Prioritätenpapier für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland

Zivilgesellschaftliches Prioritätenpapier für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland

In den letzten acht Jahren wurde intensiv über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verhandelt. Der AWO Bundesverband hat die Reform kritisch begleitet und viele Neuerungen, wie die Einführung verpflichtender Grenzverfahren, das Konzept der Fiktion der Nicht-Einreise und die Einführung einer Krisen-Verordnung entschieden abgelehnt. Ende Dezember konnten sich Rat und Parlament einigen und beschlossen das neue GEAS, das im Juni 2024 verabschiedet wurde. Die Reform umfasst 10 Verordnungen, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten werden, und eine Richtlinie. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit die Verordnungen und die Richtlinie in nationales Recht zu implementieren. Regelungen im nationalen Recht, die jetzt von den Verordnungen geregelt werden, müssen identifiziert und gestrichen werden, um eine Dopplung zu vermeiden. Eigene Spielräume, die durch die Verordnungen den Mitgliedstaaten gewährt werden, müssen ebenfalls identifiziert und ausgestaltet werden. Für die neuen Verfahren müssen Orte gefunden und Zuständigkeiten bestimmt werden.


Minuten Lesezeit
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Es gibt viel zu tun in den nächsten zwei Jahren. Der AWO Bundesverband appelliert an eine menschenrechtskonforme Umsetzung der Reform, um trotz der Verschärfungen den Zugang zu fairen und humanen Asylverfahren in Deutschland weiterhin zu gewähren, aber auch um eine Erosion rechtsstaatlicher Standards in der EU zu verhindern.

Zusammen mit 25 Organisationen, die seit Jahren geflüchtete Menschen in rechtlichen, aufnahmebezogenen, sozialen, medizinischen und therapeutischen Belangen unterstützen, empfiehlt der AWO Bundesverband die Reform gemäß der EU-Grundrechtecharta sowie gemäß einschlägiger internationaler Verträge wie der UN-Kinderrechtskonvention oder der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Spielräume im Sinne von Schutzsuchenden zu nutzen. Insbesondere sind den unterzeichnenden Organisationen folgende nicht abschließende Punkte wichtig:

  • Starkes Menschenrechts-Monitoring
  • Vulnerable Gruppen identifizieren und schützen
  • Faire und sorgfältige Asylverfahren
  • Unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung
  • Rechtsschutz stärken
  • Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen
  • Kinder schützen und unterstützen
  • Menschenwürdige Aufnahme

Eine Ausführung der hier aufgezählten Punkte findet sich in dem zivilgesellschaftlichen Prioritätenpapier für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland.

 

Von den Prüfern lernen

Um auf die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tretenden Qualitätsprüfrichtlinien (QPR)  für die ambulante Pflege vorbereitet zu sein, nahmen Mitglieder des Fachforum Pflege, Geschäftsführung und Pflegedienstleistung in der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg (AWO LAG) am vergangenen Mittwoch in Potsdam an einem Fachtag zum Thema teil. Eins wurde klar: für die neuen QPR ambulantbedeutet es einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Pflege.  

Weiterlesen …

© 2023 - 2025 AWO LAG Brandenburg