Pflegereform: AWO fordert Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände

Artikel vom 04.07.2025

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Anlässlich der ersten Zusammenkunft der Bund-Länder-Kommission für eine große Pflegereform am kommenden Montag fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die Einbeziehung der Freien Wohlfahrtspflege.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

„Die Wohlfahrtsverbände sind nicht nur maßgebliche Vertretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, sondern auch wichtige zivilgesellschaftliche und anwaltschaftliche Akteure. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Vorschläge für die anstehende große Pflegereform müssen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Wohlfahrtsverbände bringen das Wissen aus der Realität der Pflege ein, das es braucht, um eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen.“

Die Arbeiterwohlfahrt betont, dass beim Reformvorhaben die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung gesichert werden müsse.

Sonnenholzner: „Auch zukünftig muss sich jeder und jede darauf verlassen können, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Dazu muss die Pflegeversicherung finanziell auf nachhaltig sichere Füße gestellt werden. Dafür müssen alle Berufsgruppen und Einkommensarten in die Versicherung einzahlen, außerdem muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wer Erben heranziehen will, muss eine Erbschaftssteuer einführen, um die Bundeszuschüsse für Pflegeversicherung zu refinanzieren.

Bis die Kommission zum Jahresende der Bundesregierung Ihre Vorschläge vorlegt und diese über entsprechende Gesetzgebungsverfahren greifen können, benötigen die Pflegekassen dringend finanzielle Unterstützung. Daher sind über die Pflegekassen finanzierte gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die Corona-bedingten Ausgaben, den Kassen zu erstatten. Darlehen, wie jetzt im Bundeshaushalt vorgesehen, sind nicht zielführend. Sie verlagern die Problematik auf einen späteren Zeitpunkt – immer verbunden mit der Gefahr, dass die Kassendefizite in der Zwischenzeit weiter anwachsen.“

 

Von den Prüfern lernen

Um auf die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tretenden Qualitätsprüfrichtlinien (QPR)  für die ambulante Pflege vorbereitet zu sein, nahmen Mitglieder des Fachforum Pflege, Geschäftsführung und Pflegedienstleistung in der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg (AWO LAG) am vergangenen Mittwoch in Potsdam an einem Fachtag zum Thema teil. Eins wurde klar: für die neuen QPR ambulantbedeutet es einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Pflege.  

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