Pflegenotstand: AWO fordert Assistenzausbildungsoffensive

Artikel vom 29.01.2024

Das Bild zeigt eine Hand, die eine andere Hand hält

Die AWO begrüßt Vorhaben zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Dazu hat der Verband nun ein Eckpunktepapier vorgelegt.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

„Vor vier Jahren wurde die bundeseinheitliche, generalistische Pflegeausbildung eingeführt, aber bei der Pflegeassistenz gibt es laut Bundesinstitut für Berufsbildung 27 verschiedene Ausbildungslehrgänge in den Bundesländern - nicht einmal die Ausbildungsdauer ist dabei einheitlich geregelt. Dem wachsenden Personalbedarf im Assistenzbereich steht also ein unüberschaubarer Flickenteppich in der Qualifizierung entgegen“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Zur Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes brauche es die richtigen Signale aus der Politik, so der Wohlfahrtsverband. In dem Eckpunktepapier heißt es unter anderem: „Gerade mit Blick auf die wissenschaftlich ermittelten Personalbedarfe im Assistenzbereich muss die Attraktivität der Pflegeassistenzausbildung gesteigert (…) werden. Letztlich braucht es eine Assistenzausbildungsoffensive in der Pflege. Es gilt mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung diese Chance zu ergreifen.

„Wir brauchen die Assistenzausbildung als weiteren Baustein in einem kohärenten Gesamtgefüge der Pflegeausbildung. Die Assistenzausbildung muss bundeseinheitlich, generalistisch und damit anschlussfähig werden“, so Sonnenholzner weiter.

Die Arbeiterwohlfahrt hat deshalb Eckpunkte zur Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung vorgelegt. Aus Sicht der AWO wird mit einer bundeseinheitlichen Ausbildung die Chance eröffnet, das Ausbildungssystem zu harmonisieren und mit einer durchdachten curricularen An- und Einbindung durchlässiger zu gestalten. Sollte das gelingen, kann auch die Ausbildungsdauer auf ein Jahr vereinheitlicht werden. Zudem müsse über die Finanzierungslogik der Pflegeausbildung(en) grundsätzlich nachgedacht werden. Geschätzt wird, dass eine pflegebedürftige Person in stationärer Versorgung im Schnitt circa 200 Euro monatlich nur für die Ausbildungskostenumlage zahlen muss. „Die hohen Eigenanteile in der Pflege sind für viele Betroffene ein echtes Armutsrisiko. Sie müssen entlastet werden. Deshalb sollte die Ausbildungskostenumlage, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, endlich aus den Eigenanteilen herausgenommen und als gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe aus Steuermitteln finanziert werden.“

 
 

Von den Prüfern lernen

Um auf die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tretenden Qualitätsprüfrichtlinien (QPR)  für die ambulante Pflege vorbereitet zu sein, nahmen Mitglieder des Fachforum Pflege, Geschäftsführung und Pflegedienstleistung in der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg (AWO LAG) am vergangenen Mittwoch in Potsdam an einem Fachtag zum Thema teil. Eins wurde klar: für die neuen QPR ambulantbedeutet es einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Pflege.  

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