Für Brandenburg haben sich die Zahlen wie folgt entwickelt:
- 2022 – 1300 untergebrachte wohnungslose Menschen
- 2023 – 3290 untergebrachte wohnungslose Menschen
- 2024 – 4095 untergebrachte wohnungslose Menschen
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Gemäß den Vorgaben des Gesetzes besteht eine Auskunftspflicht für alle untergebrachten Wohnungslosen unabhängig davon, in welcher Unterbringungsform sie untergebracht sind. Das lässt die Vermutung zu, dass die Zahlen mit den Jahren noch weiter steigen werden, da das statistische Bundesamt, die höheren Zahlen mit der verbesserten Erfassung begründet. Letztlich ist jeder einzelne Fall einer zu viel, wenn bis 2030 die Wohnungslosigkeit überwunden werden soll.