Mehr als 4000 Menschen in Brandenburg sind wohnungslos

Artikel vom 17.07.2024

Hausfassade mit Balkonen.
Foto von Brandon Griggs auf Unsplash
 

439.500 wohnungslose Menschen waren laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag am 31. Januar 2024 in Einrichtungen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Das sind 67.500 Menschen mehr als noch im Vorjahr (372.000). Auch im Land Brandenburg haben sich die Zahlen deutlich verschlechtert.


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Für Brandenburg haben sich die Zahlen wie folgt entwickelt:

  • 2022 – 1300 untergebrachte wohnungslose Menschen
  • 2023 – 3290 untergebrachte wohnungslose Menschen
  • 2024 – 4095 untergebrachte wohnungslose Menschen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Gemäß den Vorgaben des Gesetzes besteht eine Auskunftspflicht für alle untergebrachten Wohnungslosen unabhängig davon, in welcher Unterbringungsform sie untergebracht sind. Das lässt die Vermutung zu, dass die Zahlen mit den Jahren noch weiter steigen werden, da das statistische Bundesamt, die höheren Zahlen mit der verbesserten Erfassung begründet. Letztlich ist jeder einzelne Fall einer zu viel, wenn bis 2030 die Wohnungslosigkeit überwunden werden soll.

Für Brandenburg wird neben der sukzessiven Umsetzung des Nationalen Aktionsplans des Bundes durch die gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft AWO LAG) der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg eine eigene Strategie zur Beseitigung der Wohnungslosigkeit gefordert. Ein noch zu gründender Arbeitskreis aus Landes-  und Landkreis/Stadtvertreter*innen soll dies umsetzen. Neben den Präventionsangeboten, geht es auch um adäquate Angebote für eine Unterbringung und eine Verbindung von Wohnungs- und Sozialpolitik, um die notwendigen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Gerade in allen angespannten Wohnungsmärkten braucht es gemeinsame Anstrengungen, um das Ziel zu erreichen: Die Überwindung der Wohnungslosigkeit.

 

 

Von den Prüfern lernen

Um auf die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tretenden Qualitätsprüfrichtlinien (QPR)  für die ambulante Pflege vorbereitet zu sein, nahmen Mitglieder des Fachforum Pflege, Geschäftsführung und Pflegedienstleistung in der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg (AWO LAG) am vergangenen Mittwoch in Potsdam an einem Fachtag zum Thema teil. Eins wurde klar: für die neuen QPR ambulantbedeutet es einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Pflege.  

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