Kita-Qualitätsgesetz: „Nur Zwischenetappe für bundesweite Standards“

Artikel vom 14.08.2024

Kita-Qualitätsgesetz: „Nur Zwischenetappe für bundesweite Standards“

Gestern wurde im Bundeskabinett das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit folgt dieses Gesetz dem sog. Gute-Kita-Gesetz und dem Kita-Qualitätsgesetz und führt die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung ab 2025 fort. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

„Lange war unklar, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wir freuen uns daher, dass es trotz schwieriger Haushaltslage gelungen ist, dass sich der Bund weiter engagiert. Jede andere Entscheidung hätte die Entwicklung der letzten Jahre jäh gestoppt. Aber: auch dieses Gesetz kann nur als Zwischenetappe zu echten bundesweiten Standards gesehen werden. Die AWO setzt sich seit Jahren für bundesweite Qualitätsstandards ein, die die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld sowie eine Annäherung an gleichwertige Lebensverhältnisse mit sich bringen würde. Zur Schaffung von Chancengleichheit ist es unabdingbar, dass in allen Kindertageseinrichtungen gute strukturelle Bedingungen vorliegen. Es ist daher bedauerlich, dass die Festlegung von Qualitätsstandards immer noch nicht erreicht werden konnte.“

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Kita-Qualitätsgesetz

Es ist bedauerlich, dass dem Ziel im Koalitionsvertrag nur teilweise nachgekommen wird. Durch das dritte Gesetz wird der Prozess für bundesweite Standards nicht in Gänze festgelegt und angegangen. Von daher kann der vorliegende Entwurf nur als weitere Zwischenetappe und Übergangslösung gewertet werden, auch wenn er als Vorbereitung für langfristig anzustrebende Qualitätsstandards angesehen wird.

 

"Na klar machen wir das zusammen!"

Das Plenum der AWO LAG, also die Runde der hauptamtlichen Geschäftsführungen und Vorstände der AWO Gliederungen, hatte beschlossen, die ehrenamtlichen Vorsitzenden und Stellvertretungen der Vorstände und Präsidien der Mitglieder der AWO LAG zu einem Verbandstag einzuladen. Fast alle AWO Gliederungen sind der Einladung gefolgt.

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