Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Kita-Qualität

Artikel vom 30.07.2024

Das Bundesfamilienministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung das KiTa-Qualitätsgesetz über 2024 hinaus fortsetzen und inhaltlich weiterentwickeln.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Der AWO Bundesverband wertet den Entwurf nur als eine weitere Zwischenetappe und Übergangslösung, auch wenn er als Vorbereitung für langfristig anzustrebende Qualitätsstandards angesehen wird. Auch durch das mittlerweile dritte Weiterentwicklungsgesetz wird der Prozess für bundesweite Standards noch nicht in Gänze angegangen. Mit dieser Stellungnahme fordert die AWO:

  • die deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel auf Bundesebene für Bildung, auch für frühkindliche Bildung
  • eine nachhaltige und daher langfristig angelegte finanzielle Beteiligung des Bundes
  • die Festlegung von bundesweiten Standards zur Verbesserung der Strukturqualität in der Kindertagesbetreuung
 

Von den Prüfern lernen

Um auf die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tretenden Qualitätsprüfrichtlinien (QPR)  für die ambulante Pflege vorbereitet zu sein, nahmen Mitglieder des Fachforum Pflege, Geschäftsführung und Pflegedienstleistung in der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg (AWO LAG) am vergangenen Mittwoch in Potsdam an einem Fachtag zum Thema teil. Eins wurde klar: für die neuen QPR ambulantbedeutet es einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Pflege.  

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