Geflüchtete aus der Ukraine: Wege zu einem dauerhaften Aufenthalt

Artikel vom 18.06.2026

Für viele Menschen aus der Ukraine wurden der vorübergehende Schutz sowie die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2027 verlängert. Doch wie geht es danach weiter? Im Rahmen der BAGFW gab der AWO Bundesverband dazu eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis heraus.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Immer mehr Betroffene fragen sich, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland langfristig sichern können – unabhängig davon, ob der vorübergehende Schutz bestehen bleibt. Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ beantwortet unter anderem folgende zentrale Fragen:

  • Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich?
  • Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich?

Dabei berücksichtigt die Arbeitshilfe sowohl den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 als auch die Umsetzungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 11. August 2025. Sie stellt damit eine verlässliche Grundlage für die Beratungspraxis dar und unterstützt Fachkräfte bei der Begleitung von Ratsuchenden auf dem Weg zu einem gesicherten Aufenthalt.

Arbeitshilfe für die Beratungspraxis

Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung – eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis (2. aktualisierte Auflage Juni 2026)

 

LIGA warnt vor Schwächung der Landesintegrationsbeauftragten
Pressemitteilung zu geplanter Neustrukturierung des Sozialministeriums

Grafik/Zeichnung: Männchen in verschiedenen Farben. Kreisförmig.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg warnt vor einer deutlichen Schwächung der Rolle und Funktion der Landesintegrationsbeauftragten im Zuge der Neuorganisation des Sozialministeriums. Wurde die Position bislang als weisungsunabhängige Stabsstelle im Organigramm des Ministeriums geführt, erscheint sie nun nur noch als Referatsleitung im Bereich Zentrale Dienste. Zugleich soll das bisherige, hochqualifizierte und eingespielte Team von drei Mitarbeitenden aufgelöst werden.

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