Für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer Gewalt

Artikel vom 21.11.2024

Paragraphenzeichen vor grauem Hintergrund mit vielen kleinen Paragraphensymbolen.

Stellungnahme des Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.11.2024 zu einem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Seit ihrer Gründung 1919 setzt sich die AWO insbesondere für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Gleichwohl verurteilt die AWO alle Formen von gruppen- und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Menschen. Häusliche Gewalt bzw. Partnerschaftsgewalt betrifft nach wie vor in besonders hohem Maße Frauen, richtet sich aber auch gegen Männer und/oder queere Personen.

Der Bundesverband begrüßt das Ziel des Gesetzes, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitzustellen, um vor diesen Gewaltformen zu schützen, zu intervenieren, Folgen zu mildern und präventiv tätig zu werden. Zur Feststellung von „ausreichenden und bedarfsgerechten“ Angeboten bedarf es klarer Kriterien, die bundeseinheitlich zugrunde gelegt werden sollten. Unter dem Punkt Präventionsarbeit spricht sich die AWO für eine Fortbildungspflicht für Polizei und Jugendhilfe zu geschlechtsspezifischer Gewalt (insbesondere gegen Frauen) aus. Zudem fordert die AWO, dass auch die Ausübung psychischer Gewalt (Androhung jedweder Gewalt) einen Anspruch auf Schutz begründen können muss. Die Gefährdungseinschätzung muss auf Grundlage standardisierter Instrumente gemeinsam mit der gewaltbetroffenen Person unter Anerkennung der fachlichen Einschätzung von Beratenden in Schutzeinrichtungen erfolgen. Der Bundesverband nennt zu berücksichtigenden Aspekte, wenn Kinder und Jugendliche (mit)betroffen sind. Ausdrücklich begrüßt die AWO die im Entwurf genannte Kostenfreiheit gewaltbetroffener Personen bei Inanspruchnahme von Schutz und Beratung und spricht sich gegen eine Beschränkung der Häufigkeit bei Inanspruchnahme von Schutz und Beratung aus. Die AWO fordert die Befreiung der Träger von Eigenanteilen und die vollständige kostendeckende Finanzierung durch staatliche Stellen sowie die Unterstützung mit niedrigschwelligen Investitionsprogrammen für den Ausbau der Gewaltschutzinfrastruktur im Sinne des Gesetzes. Dass es feste Zeitfenster für Ausgangsanalysen und Entwicklungsplanungen gibt, wertet die AWO positiv.

Grundsätzlich begrüßt die AWO den Referentenentwurf, um die Rechte von Personen, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, wirksam zu stärken. Sie sieht die finanzielle Bundesbeteiligung als wichtigen Baustein für die bundeseinheitliche Regelung eines Anspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Personen und für die entsprechend notwendige Ausgestaltung des Hilfesystems. Als erstrebenswert nennt der Bundesverband eine unbefristete Finanzierungsbeteiligung des Bundes, um langfristig die finanzielle Absicherung gewährleisten zu können.

Die ausführliche Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

 
 

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