Frauentag: AWO fordert Gewalthilfegesetz

Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet.

Bunte, stilisierte Figuren einer Familie.

Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet.

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert die AWO ein Bundesgesetz mit einem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Der Schutz insbesondere von Frauen vor diesen Gewaltformen ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mehr als ein Viertel aller gewaltbetroffenen Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße.

Die AWO verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Hilfebedarfe müssen besser erfasst werden und spezifische Hilfeangebote – insbesondere auch für Frauen mit multiplen Problemlagen – ermöglicht werden.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet und die auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit regelt.

Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt -  Der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen im Bundestag, hier Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und  Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

 

Zwangsräumungen verhindern
Informationsbroschüre „Wohnung behalten …“ für alle Landkreise und kreisfreien Städte

Die Personen von links: Bernd Schade, Sozialdezernent Landkreis Teltow-Fläming Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Katja Fisch, Referentin für Wohnungsnotfallhilfe bei der Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in B

Die Landesarmutskonferenz Brandenburg und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg machen auf die wachsende Gefahr von Wohnungsverlusten und Wohnungslosigkeit im Land aufmerksam. Mit den Informationsbroschüren „Wohnung behalten …“ steht ab sofort für jeden Brandenburger Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes, niedrigschwelliges Informationsangebot zur Verfügung. Die Broschüren erklären in einfacher Sprache, was bei drohendem Wohnungsverlust passiert, welche Schritte wichtig sind und wo Betroffene vor Ort frühzeitig Hilfe finden.

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