Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung!

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen.
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
 

Haushalt: LIGA befürchtet soziale Schieflage

Die heutige Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/26 nach monatelangen Beratungen trifft bei den Wohlfahrtsverbänden auf gemischte Gefühle. „Die bis dato vorläufige Haushaltsführung stellte für viele soziale Träger eine große finanzielle und psychologische Belastung dar. Wir erwarten jetzt umgehend Klarheit darüber, was in welcher Weise bis Ende des Jahres und darüber hinaus finanziert wird“, so Andreas Kaczynski, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg und Vorstand Der Paritätische, Landesverbands Brandenburg e.V. „Dieser Sparhaushalt wird tiefe Spuren in der sozialen Landschaft hinterlassen, auch wenn es an einigen Stellen gelungen ist, geplante Kürzungen etwa beim Pakt für Pflege oder bei der Unterstützung von Familien abzuwenden. So sind beispielsweise keinerlei tarifliche Steigerungen vorgesehen, was am Ende auf Kürzungen sozialer, insbesondere niedrigschwelliger Hilfen hinausläuft.“

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