Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung!

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Kind malt - schreibt mit Buntstift in ein Heft.

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen.
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
 

LIGA warnt vor Schwächung der Landesintegrationsbeauftragten
Pressemitteilung zu geplanter Neustrukturierung des Sozialministeriums

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg warnt vor einer deutlichen Schwächung der Rolle und Funktion der Landesintegrationsbeauftragten im Zuge der Neuorganisation des Sozialministeriums. Wurde die Position bislang als weisungsunabhängige Stabsstelle im Organigramm des Ministeriums geführt, erscheint sie nun nur noch als Referatsleitung im Bereich Zentrale Dienste. Zugleich soll das bisherige, hochqualifizierte und eingespielte Team von drei Mitarbeitenden aufgelöst werden.

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