Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung!

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Kind malt - schreibt mit Buntstift in ein Heft.

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:


Minuten Lesezeit
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen.
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
 

Zwangsräumungen verhindern
Informationsbroschüre „Wohnung behalten …“ für alle Landkreise und kreisfreien Städte

Die Personen von links: Bernd Schade, Sozialdezernent Landkreis Teltow-Fläming Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Katja Fisch, Referentin für Wohnungsnotfallhilfe bei der Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in B

Die Landesarmutskonferenz Brandenburg und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg machen auf die wachsende Gefahr von Wohnungsverlusten und Wohnungslosigkeit im Land aufmerksam. Mit den Informationsbroschüren „Wohnung behalten …“ steht ab sofort für jeden Brandenburger Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes, niedrigschwelliges Informationsangebot zur Verfügung. Die Broschüren erklären in einfacher Sprache, was bei drohendem Wohnungsverlust passiert, welche Schritte wichtig sind und wo Betroffene vor Ort frühzeitig Hilfe finden.

Weiterlesen …

© 2023 - 2026 AWO LAG Brandenburg