Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?

Artikel vom 05.02.2024

AWO Bundesverband bietet Expert*innen-Chat zum Thema "Ehrenamtliche Betreuung" am 28. Februar 2024 an.


Minuten Lesezeit
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Wer nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Wünsche zu äußern oder Entscheidungen zu treffen, ist auf die Unterstützung anderer angewiesen. Das kann verschiedene Gründe haben: eine geistige oder körperliche Behinderung, eine psychische Erkrankung (z.B. Alzheimer oder schwere Depressionen), ein Unfall oder eine schwere Krankheit.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Zumindest dann, wenn in einer gültigen Vorsorgevollmacht keine andere volljährige Person zur Betreuung der betroffenen Person bestimmt wurde. Mit einer Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wer als Betreuungsperson bestellt werden soll und welche Aufgabenkreise übernommen werden sollen. Ist die Betreuungsverfügung dem Amtsgericht bekannt, wird sie bei der Entscheidung berücksichtigt.

Meist sind es Familienmitglieder oder Freund*innen, die sich als ehrenamtliche Betreuer*in um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Nahestehende kümmern. Oftmals fragen sie sich: welche Voraussetzungen müssen für diese Aufgabe mitgebracht werden? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten aus? Müssen ehrenamtliche Betreuer*innen immer für alle Lebensbereiche zuständig sein? Wie können Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuungspersonen helfen?

Fragen Sie uns! Unsere Expertin Sabine Weisgram beantwortet Ihre Fragen.

Zur Expertin:

Sabine Weisgram ist Volljuristin und seit über 10 Jahren beim AWO Bundesverband e.V. verantwortlich für den Bereich der Betreuungsvereine.

Zum Expert*innen-Chat:

Als Teilnehmer*in können Sie dem Gruppenchat am 28. Februar 2024 ab 17:30 Uhr ganz einfach hier beitreten:

 

Musik ohne Grenzen
AWO Neujahrskonzert 2026 mit Verleihung der Regine-Hildebrandt-Medaille

Preisverleihung: Gruppenbild vor der Bühne stehen 7 Menschen. Das Publikum hinter ihnen. Frau in der Mitte hält großen Blumenstrauß.

„Mit Mut und Weitsicht hat sie sich für eine starke Gemeinschaft eingesetzt, zu einem Zeitpunkt, als noch nicht zu erkennen war, wie wichtig dieser Zusammenhalt einmal sein wird.“ Die Rede ist von Renate Bossack aus Guben, die beim diesjährigen AWO Neujahrskonzert am vergangenen Samstagnachmittag im Nikolaisaal für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement mit der Regine-Hildebrandt-Medaille ausgezeichnet wurde. Zum seit rund 20 Jahren stattfindenden neujährlichen Konzert des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hatte in diesem Jahr die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg – mit der Potsdamer AWO und den AWO Bezirksverbänden Ost, Nord und Süd  – sowie der AWO Landesverband Berlin eingeladen. Organisiert wird das Neujahrskonzert vom Reiseclub Berlin-Brandenburg (RCB), damit die über 700 Gäste einen unbeschwerten Nachmittag erleben können.

Weiterlesen …

© 2023 - 2026 AWO LAG Brandenburg