Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?

Artikel vom 05.02.2024

AWO Bundesverband bietet Expert*innen-Chat zum Thema "Ehrenamtliche Betreuung" am 28. Februar 2024 an.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Wer nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Wünsche zu äußern oder Entscheidungen zu treffen, ist auf die Unterstützung anderer angewiesen. Das kann verschiedene Gründe haben: eine geistige oder körperliche Behinderung, eine psychische Erkrankung (z.B. Alzheimer oder schwere Depressionen), ein Unfall oder eine schwere Krankheit.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Zumindest dann, wenn in einer gültigen Vorsorgevollmacht keine andere volljährige Person zur Betreuung der betroffenen Person bestimmt wurde. Mit einer Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wer als Betreuungsperson bestellt werden soll und welche Aufgabenkreise übernommen werden sollen. Ist die Betreuungsverfügung dem Amtsgericht bekannt, wird sie bei der Entscheidung berücksichtigt.

Meist sind es Familienmitglieder oder Freund*innen, die sich als ehrenamtliche Betreuer*in um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Nahestehende kümmern. Oftmals fragen sie sich: welche Voraussetzungen müssen für diese Aufgabe mitgebracht werden? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten aus? Müssen ehrenamtliche Betreuer*innen immer für alle Lebensbereiche zuständig sein? Wie können Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuungspersonen helfen?

Fragen Sie uns! Unsere Expertin Sabine Weisgram beantwortet Ihre Fragen.

Zur Expertin:

Sabine Weisgram ist Volljuristin und seit über 10 Jahren beim AWO Bundesverband e.V. verantwortlich für den Bereich der Betreuungsvereine.

Zum Expert*innen-Chat:

Als Teilnehmer*in können Sie dem Gruppenchat am 28. Februar 2024 ab 17:30 Uhr ganz einfach hier beitreten:

 

Von den Prüfern lernen

Um auf die voraussichtlich im Januar 2026 in Kraft tretenden Qualitätsprüfrichtlinien (QPR)  für die ambulante Pflege vorbereitet zu sein, nahmen Mitglieder des Fachforum Pflege, Geschäftsführung und Pflegedienstleistung in der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg (AWO LAG) am vergangenen Mittwoch in Potsdam an einem Fachtag zum Thema teil. Eins wurde klar: für die neuen QPR ambulantbedeutet es einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Pflege.  

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