Digitale Teilhabe – das Fundament einer inklusiven Digitalpolitik

Artikel vom 17.10.2024

Digitale Teilhabe – das Fundament einer inklusiven Digitalpolitik

Am 17. Oktober 2024 veröffentlicht der Bundesverband sein Forderungspapier „Für eine inklusive Digitalpolitik – Positionen des AWO Bundesverbands zu digitaler Teilhabe“.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Digitale Teilhabe ist unverzichtbar und bildet das Fundament für die gesamte Digitalpolitik der AWO. Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben und diese auch nutzen können – unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft oder sozialem Status. Dazu muss für alle Menschen die Möglichkeit bestehen, sich erforderliche Fähigkeiten anzueignen, um digitale Geräte, Webseiten, Apps und Programme zu benutzen. Nur so können alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und diese mitgestalten.

Der AWO Bundesverband präsentiert sein Forderungspapier gegenüber der Bundesregierung, dem Sozial- und Digitalausschuss des Deutschen Bundestags sowie der Digitalwirtschaft und Zivilgesellschaft beim parlamentarischen Abend gemeinsam mit der Agora Digitale Transformation am 17. Oktober 2024 im Einstein Center Digital Future in Berlin. Nach einen Impuls von Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil diskutieren AWO-Präsident Michael Groß, Innovationlead Dr. Florian Theißing der Agora Digitale Transformation und Marina Weisband, Expertin für digitale Partizipation, die Möglichkeiten für einen modernen und digitalen Sozialstaat in Deutschland.

AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner

„Viel gesellschaftliches Leben findet heute digital statt. Davon darf niemand ausgeschlossen sein – unabhängig von Alter, Herkunft und Geldbeutel!“

Forderungen des AWO Bundesverbands zur digitalen Teilhabe

  • Recht auf digitale Teilhabe:
    Digitale Teilhabe ist gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert der AWO Bundesverband einen universellen Rechtsanspruch auf digitale Teilhabe.
  • Digitales Existenzminimum:
    Jeder Mensch hat das Recht auf einen digitalen Grundbedarf von 60 Euro und eine digitale Grundausstattung.
  • Digitaler Grundbedarf:
    Jeder Mensch muss unabhängig von der eigenen finanziellen Situation an der digitalen Transformation und der digitalen Gesellschaft teilhaben können. Der AWO Bundesverband  fordert daher ein monatliches digitales Existenzminimum von 60 Euro.
  • Digitale Grundausstattung:
    Jeder Mensch hat das Recht auf eine funktionsfähige digitale Grundausstattung, um digital teilzuhaben. Der AWO Bundesverband fordert, dass jede Person im Leistungsbezug für die Anschaffung von digitaler Grundausstattung 600  Euro zustehen. Der Ersatz digitaler Endgeräte bei Defekt oder dem Auslaufen von Sicherheitsupdates muss ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Bundesweiter Reperaturbedarf:
    Als Beitrag zur Nachhaltigkeit fordert der AWO Bundesverband eine Ausweitung des Reparaturbonus aus Berlin, Sachsen und Thüringen (50 Prozent der Rechnung, bis zu 200 Euro) auf alle Bundesländer. Der AWO Bundesverband fordert die Schaffung eines sozialen Ausgleichs, der die Reparaturkosten vollständig für Transferleistungsempfänger*innen übernimmt.
  • Sozialtarif fürs Internet:
    Die Einführung von rabattierten Tarifen ermöglicht eine soziale und damit faire digitale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Netz. Der AWO Bundesverband fordert die Politik und Wirtschaft dazu auf, Sozialtarife für Internetverträge, mobile Datentarife sowie digitale Dienstleistungen und Güter zu schaffen.
 

"Na klar machen wir das zusammen!"

Das Plenum der AWO LAG, also die Runde der hauptamtlichen Geschäftsführungen und Vorstände der AWO Gliederungen, hatte beschlossen, die ehrenamtlichen Vorsitzenden und Stellvertretungen der Vorstände und Präsidien der Mitglieder der AWO LAG zu einem Verbandstag einzuladen. Fast alle AWO Gliederungen sind der Einladung gefolgt.

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