Grenzen des Prototyps
Die Demokratieförderquote ist ein erster Versuch.
- Sie bezieht sich nur auf die Bundesebene, nicht auf die Länder.
- Sie berücksichtigt Soll-Werte aus dem Haushalt, nicht die tatsächlich abgerufenen Mittel.
- Sie blendet Bereiche wie Parteien oder Medien bewusst aus, um sich klar auf die Zivilgesellschaft zu konzentrieren.
Folgeprojekte sollen diese Lücken schließen.
Unsere Forderungen
Die Zahlen zeigen ganz klar: Es braucht angesichts der großen Herausforderungen mehr Anstrengungen, um die Zivilgesellschaft in ihrem Kampf für Demokratie und Vielfalt zu unterstützen!
Einerseits braucht es mehr Geld – denn in vielen bestehenden Programmen konnten gestiegene Personal- und Sachkosten mangels dynamisierter Zuschüsse, die sich automatisch an Tarif- und Preissteigerungen anpassen, nicht ausgeglichen werden. Außerdem braucht es dringend neue Impulse, um auch neue Bedrohungen der Demokratie anzugehen. Gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei immer auf Unterstützung des Staates angewiesen.
Zum anderen braucht es aber auch bessere Bedingungen. Förderprogramme müssen nachhaltig gestaltet sein und langfristige Planungsperspektiven für die Zivilgesellschaft bieten. Sie müssen mehrjährige, am besten dauerhafte Finanzierungen ermöglichen, um Strukturen aufzubauen und zu pflegen. Und es braucht gesetzliche, demokratisch beschlossene Schwerpunkte, die Organisationen eine feste Zusage für die Unterstützung ihrer Arbeit ermöglichen – auch und gerade in Zeiten, in denen Demokratieförderung manchen zu unbequem erscheint.
Beides – eine gute und eine langfristige Finanzierung der wichtigen Arbeit – könnte ein Demokratiefördergesetz leisten. Daher sagen wir mit Nachdruck: 0,11 Prozent können nur ein Anfang sein – wir brauchen ein Demokratiefördergesetz für den Bund!