Ob diese großen Ziele mit der kleinen Bezahlkarte erreicht werden, ist fraglich. Denn die Push-Faktoren die Menschen zur Flucht zwingt, sowie Krieg oder Verfolgung, werden durch die Einführung der Bezahlkarte nicht geringer. Auch ist es laut Expert*innen unwahrscheinlich, dass Leistungsbeziehende überhaupt Gelder in relevanter Höhe Rücküberweisen und ob dies Migration nach Deutschland befördert. Laut Prof. Matthias Lücke könnten Einschränkungen sogar irreguläre Migration vorantreiben.
Dass die Menschenwürde nicht „aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden darf, wurde bereits im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) verdeutlicht. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Trotzdem liegen die Leistungen nach dem AsylbLG weiterhin unter dem berechneten Existenzminimum.
Hinzukommen zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten ohne zeitliche Befristung, welche weiteres Unterschreiten des Minimums erlauben.
Im diskriminierenden Parallelsystem des AsylbLG, scheinen die Wörter „Mensch“ und „Minimum“ eine andere Bedeutung zu haben als im Leistungssystem (SGB) welches für alle anderen Personengruppen in Deutschland gilt. Denn das Wort „Mensch“ trifft auch auf Asylsuchende zu. Und „Minimum“ bedeutet Minimum – weniger ist nicht möglich.
Nun soll ein Instrument (erneut) eingeführt werden, welches die Menschenwürde von geflüchteten Menschen weiter angreifen soll, sowie eine defacto Kürzung des bereits unterschrittenen Existenzminimums. Denn wenn Leistungsbeziehende nicht aussuchen dürfen was sie wo kaufen möchten; viele Läden, Angebote oder Dienstleistungen nicht nutze können, stellt das eine Kürzung dar.
In Bayern können Asylsuchende, die im Besitz der neuen Bezahlkarte sind, nur noch einen geringen Bargeldbetrag abheben und das auch nur in der ausländerrechtlich zugeteilten Kommune. In den bundeseinheitlichen Mindeststandards wurde die Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Händlergruppen und Branchen eingeräumt. Leistungsbehörden sollen Einsicht auf den Guthabenstand nehmen können. Die Missbrauchs- und Diskriminierungsgefahren sind dementsprechend zahlreich.