Die AWO zum Gewalthilfegesetz

Arbeiterwohlfahrt begrüßt Gewalthilfegesetz und sieht weiteren Handlungsbedarf

Die AWO zum Gewalthilfegesetz

Arbeiterwohlfahrt begrüßt Gewalthilfegesetz und sieht weiteren Handlungsbedarf

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt begrüßt das am Freitag verabschiedete Gewalthilfegesetz. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, auf den Aktivist*innen seit Jahrzehnten hingearbeitet haben. Bislang sind Schutz, Hilfe und Beratung freiwillige Leistungen und daher für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nahezu ein Glücksfall – je nach Region und finanzieller Ausstattung der Kommune gibt es sie, oder eben auch nicht. Deswegen begrüßen wir nicht nur die geplante finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems, sondern vor allem den Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.“

Der Bund will sich für den Ausbau des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2036 finanziell engagieren, um zusätzliche Plätze und Beratungsangebote zu schaffen. Ein geplanter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe soll ab Januar 2032 in Kraft treten.

Die AWO sieht dennoch weiter Handlungsbedarf: „Für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gilt der Rechtsanspruch nicht, obwohl auch sie häufig Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Dass wir zudem auf den Rechtsanspruch noch mehr als ein halbes Jahrzehnt warten sollen, ist unverständlich. Schon jetzt reichen Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen nicht einmal ansatzweise für alle Betroffenen. Wir brauchen dringend einen sofortigen Ausbau – auch an Präventionsangeboten. Es ist gut, die Feuerwehr aufzustocken – noch besser wäre es, das Entstehen von Bränden einzudämmen“, so Sonnenholzner.

 

"Na klar machen wir das zusammen!"

Das Plenum der AWO LAG, also die Runde der hauptamtlichen Geschäftsführungen und Vorstände der AWO Gliederungen, hatte beschlossen, die ehrenamtlichen Vorsitzenden und Stellvertretungen der Vorstände und Präsidien der Mitglieder der AWO LAG zu einem Verbandstag einzuladen. Fast alle AWO Gliederungen sind der Einladung gefolgt.

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