Erst jüngst wurde bekannt, dass der Bund vorerst keine weiteren Investitionsmittel für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen einsetzen will. Noch einschneidender ist jedoch, dass das lange angekündigte Qualitätsentwicklungsgesetz stagniert und als Posten für Einsparungen im Bundeshaushalt 2025 gehandelt wird. Als Fortsetzung des Gute-Kita-Gesetzes (2019 bis 2022) und des Kita-Qualitätsgesetzes (2023/24) sollten mit diesem Gesetz zum ersten Mal bundesweit verbindliche Standards gesetzt werden. Jetzt steht offenbar das gesamte Vorhaben auf der Kippe. Das Bündnis setzt sich deshalb dafür ein, dass das Qualitätsentwicklungsgesetz kommt und die finanzielle Beteiligung des Bundes mindestens dem bisherigen Standard entspricht.
Dem „Bündnis Kita-Bundesqualitätsgesetz“ gehören die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) Bundesverband an.
Mirja Wolfs, die Vorsitzende des KTK-Bundesverbands, zeigt sich alarmiert:
„Ein deutliches Signal von der Bundesregierung ist jetzt unerlässlich, um das gesamte System der Kindertagesbetreuung zu stärken. Die finanzielle Beteiligung an der frühkindlichen Bildung darf nicht vernachlässigt werden – dies würde auch eine Verletzung des Koalitionsvertrags bedeuten. Der Bund muss hier Vorbild sein und tatkräftig für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung einstehen und mit gutem Beispiel vorangehen – damit auch die Länder und Kommunen ihrer Verantwortung nachgehen. Nur durch koordinierte Anstrengungen und gemeinsames Handeln kann das System gestärkt und weiterentwickelt werden, um den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien gerecht zu werden sowie unser gesamt-gesellschaftliches System zu festigen.“