Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Arbeitsuchende unter anderem zukünftig Pendelzeiten von bis zu drei Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn entsprechende Jobangebote vorliegen. Die Karenzzeit für Vermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Besonders brisant ist jedoch, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzung erheblich verschärft werden sollen: War es den Jobcentern bisher möglich, das Bürgergeld stufenweise zu senken, wenn Leistungsberechtigte den Vereinbarungen des Kooperationsplans nicht nachkommen, wird nun eine pauschale Kürzung von 30 Prozent vorgesehen. Damit wird ein Kernprinzip des Bürgergelds – gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen – wieder abgewickelt. Bei Meldeversäumnissen wäre die Sanktionierung mit nun pauschal 30 statt bisher 10 Prozent sogar noch härter als zu Hartz IV-Zeiten.
Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:
„Die Würde aller Menschen zu achten – diese grundgesetzlich verankerte Maxime gilt auch und ganz besonders, wenn Menschen sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Arbeitsuchenden eine als „Existenzminimum“ definierte Leistung zu kürzen, ist ein Angriff auf deren Würde und gleichzeitig auf das Wesen unserer Solidargemeinschaft: Wenn wir ein Minimum festlegen, unterhalb dessen kein würdiges Leben zu führen ist, dann dürfen Leistungen dieses auch nicht unterschreiten“.