AWO Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit

Artikel vom 11.04.2024

Mehrstöckiges Wohngebäude mit Balkonen, fotografiert von unten gegen den Himmel.
Foto von Brandon Griggs auf Unsplash

Die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit ist ein erster wichtiger Schritt zum Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden. In ihrer Stellungnahme geht die AWO auf verschiedene Aspekte ein und äußert sowohl Lob als auch Kritik.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Positiv zu bewerten ist der bundeseinheitliche Ansatz des Nationalen Aktionsplans. Auch dass der Aktionsplan im Rahmen einer intensiven ressortübergreifenden Zusammenarbeit entstand, ist aus Sicht der AWO ausdrücklich zu begrüßen.

Viele der im Aktionsplan genannten Maßnahmen werden einen wichtigen Beitrag zur Beendigung von Wohnungslosigkeit leisten. Die mietrechtlichen Reformen sind beispielsweise ein wichtiger und dringender Baustein zur Prävention und Beendigung von Wohnungslosigkeit, auch wenn hier Lücken bleiben. Insbesondere die Regulierung von Indexmieten und die Ausweitung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen fehlen.

Insgesamt bleibt der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit an vielen Stellen unkonkret. Es fehlen verbindliche Festlegungen, z. B. bei der Ausgestaltung von menschenrechtskonformen Mindeststandards bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung oder bei den Schnittstellen der verschiedenen Hilfesystemen. Auch bei der Gesundheitsversorgung fordert die AWO Nachbesserungen, damit für alle Menschen der Zugang zur Gesundheitsversorgung und -vorsorge sichergestellt wird.

Die AWO wird den Prozess zum Nationalen Aktionsplan auch bei den nächsten Umsetzungsschritten begleiten und sich weiterhin entschlossen für die Überwindung von Wohnungslosigkeit einsetzen.

 
 

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„Mit Mut und Weitsicht hat sie sich für eine starke Gemeinschaft eingesetzt, zu einem Zeitpunkt, als noch nicht zu erkennen war, wie wichtig dieser Zusammenhalt einmal sein wird.“ Die Rede ist von Renate Bossack aus Guben, die beim diesjährigen AWO Neujahrskonzert am vergangenen Samstagnachmittag im Nikolaisaal für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement mit der Regine-Hildebrandt-Medaille ausgezeichnet wurde. Zum seit rund 20 Jahren stattfindenden neujährlichen Konzert des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hatte in diesem Jahr die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg – mit der Potsdamer AWO und den AWO Bezirksverbänden Ost, Nord und Süd  – sowie der AWO Landesverband Berlin eingeladen. Organisiert wird das Neujahrskonzert vom Reiseclub Berlin-Brandenburg (RCB), damit die über 700 Gäste einen unbeschwerten Nachmittag erleben können.

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