Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Ob Restaurantbesuch, ein Besuch bei der Ärztin oder ein Friseurtermin: für viele Menschen mit Behinderungen sind diese Orte aufgrund von zahlreichen Barrieren unerreichbar. Denn im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen oder der Arbeitswelt fehlt es für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen fast gänzlich an Verpflichtungen zur Barrierefreiheit. Dabei machen diese einen Großteil des täglichen Lebens aller Bürger*innen, aus. Die AWO fordert daher seit Jahren die zügige Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit im Rahmen der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Damit würde die Bundesregierung nicht nur ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, sondern auch endlich Ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen.“