AWO fordert echte Lösungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die AWO fordert alle politischen Entscheidungsträger*innen zu einem entschlossenen Handeln gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen auf.

AWO fordert echte Lösungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die AWO fordert alle politischen Entscheidungsträger*innen zu einem entschlossenen Handeln gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen auf.

Der 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Laut kürzlich veröffentlichten Zahlen des BKA aus dem Jahr 2023 werden jeden Tag mindestens zwei bis drei Tötungsversuche gegen Frauen allein in Deutschland unternommen. 360 Frauen und Mädchen sind 2023 Opfer von vollendeten Taten geworden, davon wurden 155 Frauen durch Partner, Ehemänner und Ex-Partner getötet. Angesichts dieser Zahlen fordert dieAWO alle politischen Entscheidungsträger*innen zu einem entschlossenen Handeln auf, um häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen und ein Gewalthilfegesetz endlich zu verabschieden.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

„Die Schicksale sind nicht hinnehmbar“

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Jeden Tag werden rund 500 Frauen und Mädchen Opfer von Delikten häuslicher Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. Um diese Gewalt zu stoppen müssen Schutz, Beratung und Intervention gestärkt werden. Mit dem vorliegenden Gewalthilfegesetz soll die vielerorts prekäre finanzielle Situation von Schutzeinrichtungen, spezifischen Fachberatungs- und Interventionsstellen sowie die Arbeit mit Tätern endlich bundesweit verbessert werden. Diese Zahlen und die dahinterstehenden Schicksale sind nicht hinnehmbar.“

Mit dem Gesetz sollen ebenfalls entscheidende Anforderungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erfüllt werden. „Deutschland ist in der Pflicht, seinen gesetzlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen dringend nachzukommen. Wir mahnen alle demokratischen Fraktionen dringend zur Eile an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verabschieden,“ so Sonnenholzner abschließend.

 

Land unterzeichnet Fördervertrag mit Wohlfahrtsverbänden

Potsdam, 27.11.2024 – Das Land Brandenburg fördert die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weiter jährlich mit 1,4 Millionen Euro. Die neue Fördervereinbarung bis 2027 unterzeichnete Sozialstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Spitzenverbände im Land Brandenburg heute in Potsdam.

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