AWO begrüßt Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen

Artikel vom 15.11.2024

Rote Grafik mit weißem Herzsymbol und Kopfhörern sowie dem Text „Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“.

Noch in dieser Legislaturperiode könnte der Bundestag die dringend notwendige Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg bringen. Ein entsprechender Antrag soll noch im Dezember beraten und ein Gesetzesentwurf noch vor Februar beschlossen werden. Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:


Minuten Lesezeit
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir die Chance haben, noch vor dem Ende der Legislaturperiode den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland außerhalb des Strafrechts zu regeln. Für Betroffene stellt der vorliegende Gesetzesentwurf eine direkte Erleichterung dar: Ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft ist rechtlich endlich keine Grauzone mehr, der Wegfall der dreitägigen Wartefrist nach einer Beratung und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind erste wichtige Antworten auf die derzeitigen diskriminierenden und stigmatisierenden Gesetzesvorgaben.“

Dennoch mahnt die AWO an, dass der Gesetzesentwurf weit hinter dem zurückbleibt, was von Expert*innen empfohlen und aus breiten Bündnissen aus der Zivilgesellschaft gefordert wird. Auch aus internationaler medizinischer und menschenrechtlicher Perspektive gebe es für Deutschland noch mehr Handlungsbedarf. „Die AWO spricht sich explizit gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aus und betont, dass Beratung freiwillig und bedarfsgerecht als soziale Dienstleitung sichergestellt werden muss,“ so Kathrin Sonnenholzner. „Dennoch begrüßen wir den vorliegenden Antrag und appellieren fraktionsübergreifend an alle Mitglieder der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages, den Weg für eine außerstrafgesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen frei zu machen.“

 

LIGA warnt vor Schwächung der Landesintegrationsbeauftragten
Pressemitteilung zu geplanter Neustrukturierung des Sozialministeriums

Grafik/Zeichnung: Männchen in verschiedenen Farben. Kreisförmig.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg warnt vor einer deutlichen Schwächung der Rolle und Funktion der Landesintegrationsbeauftragten im Zuge der Neuorganisation des Sozialministeriums. Wurde die Position bislang als weisungsunabhängige Stabsstelle im Organigramm des Ministeriums geführt, erscheint sie nun nur noch als Referatsleitung im Bereich Zentrale Dienste. Zugleich soll das bisherige, hochqualifizierte und eingespielte Team von drei Mitarbeitenden aufgelöst werden.

Weiterlesen …

© 2023 - 2026 AWO LAG Brandenburg