„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir die Chance haben, noch vor dem Ende der Legislaturperiode den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland außerhalb des Strafrechts zu regeln. Für Betroffene stellt der vorliegende Gesetzesentwurf eine direkte Erleichterung dar: Ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft ist rechtlich endlich keine Grauzone mehr, der Wegfall der dreitägigen Wartefrist nach einer Beratung und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind erste wichtige Antworten auf die derzeitigen diskriminierenden und stigmatisierenden Gesetzesvorgaben.“
Dennoch mahnt die AWO an, dass der Gesetzesentwurf weit hinter dem zurückbleibt, was von Expert*innen empfohlen und aus breiten Bündnissen aus der Zivilgesellschaft gefordert wird. Auch aus internationaler medizinischer und menschenrechtlicher Perspektive gebe es für Deutschland noch mehr Handlungsbedarf. „Die AWO spricht sich explizit gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aus und betont, dass Beratung freiwillig und bedarfsgerecht als soziale Dienstleitung sichergestellt werden muss,“ so Kathrin Sonnenholzner. „Dennoch begrüßen wir den vorliegenden Antrag und appellieren fraktionsübergreifend an alle Mitglieder der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages, den Weg für eine außerstrafgesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen frei zu machen.“