Die Europäische Kommission legte am 11. März 2025 einen neuen Vorschlag für eine Rückführungsverordnung vor, die die derzeitige Rückführungsrichtlinie ersetzen und regeln soll, wie Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel aus EU-Staaten zurückgeführt werden. Hinter dem euphemistischen Namen verbirgt sich ein Vorschlag, der auf Zwangsmaßnahmen sowie traumatisierende und rechtsverletzende Maßnahmen abzielt, deren Prämisse die Erhöhung der Abschiebungsquoten ist. Der AWO Bundesverband lehnt die geplante Rückführungsverordnung in ihrer aktuellen Form entschieden ab und fordert gemeinsam mit über 200 Organisationen aus ganz Europa die Europäische Kommission auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen; sollte dies nicht geschehen, dann müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Rückführungsverordnung in der jetzigen Form ablehnen. Die geplante Reform der Rückführungsrichtlinie ist geprägt von Inhaftierung, Abschiebung, Externalisierung und Bestrafung – insbesondere von Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert werden – und wird dazu führen, dass noch mehr Menschen in eine rechtliche Grauzone und gefährliche Situationen gedrängt werden.