Appell gegen Rückführungsverordnung

Artikel vom 16.09.2025

Gemeinsam mit über 200 anderen Organisationen fordert der AWO Bundesverband die EU-Kommission zur Ablehnung unmenschlicher Abschiebungsregelungen auf. Rechte auf Schutz dürfen nicht ausgehöhlt, Menschenrechte müssen gewahrt werden!


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Die Europäische Kommission legte am 11. März 2025 einen neuen Vorschlag für eine Rückführungsverordnung vor, die die derzeitige Rückführungsrichtlinie ersetzen und regeln soll, wie Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel aus EU-Staaten zurückgeführt werden. Hinter dem euphemistischen Namen verbirgt sich ein Vorschlag, der auf Zwangsmaßnahmen sowie traumatisierende und rechtsverletzende Maßnahmen abzielt, deren Prämisse die Erhöhung der Abschiebungsquoten ist. Der AWO Bundesverband lehnt die geplante Rückführungsverordnung in ihrer aktuellen Form entschieden ab und fordert gemeinsam mit über 200 Organisationen aus ganz Europa die Europäische Kommission auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen; sollte dies nicht geschehen, dann müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Rückführungsverordnung in der jetzigen Form ablehnen. Die geplante Reform der Rückführungsrichtlinie ist geprägt von Inhaftierung, Abschiebung, Externalisierung und Bestrafung – insbesondere von Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert werden – und wird dazu führen, dass noch mehr Menschen in eine rechtliche Grauzone und gefährliche Situationen gedrängt werden.

Was wir kritisieren

  • Rechte auf Schutz werden ausgehöhlt: Die Verordnung sieht keine ausreichenden Garantien für Menschen, die besonders schutzbedürftig sind – wie etwa Minderjährige, Traumatisierte und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Solche Gruppen riskieren, ohne sorgfältige Prüfung und Unterstützung abgeschoben zu werden.
  • Mangelhafte Prüfverfahren: Die vorgesehenen Verfahren sind zu kurz bemessen, zu bürokratisch und zu starr. Sie lassen keinen Raum für individuelle Umstände und erhöhen die Gefahr von Rechtsfehlern. Asylsuchende werden dadurch erheblich benachteiligt.
  • Gefahr von Kettenabschiebungen und Menschenrechtsverletzungen: Abschiebungen in Regionen, deren Sicherheit nicht garantiert ist, widersprechen völkerrechtlichen Verpflichtungen und ethischen Standards. Eine Abschiebeverordnung darf nicht dazu beitragen, Menschen in Staaten abzuschieben, in denen sie
  • Verfolgung, Folter oder andere gravierende Menschenrechtsverletzungen befürchten müssen.
    Soziale Auswirkungen und gesellschaftliche Kosten: Abschiebungen ohne Perspektive zerstören Lebensentwürfe, verunmöglichen Integration, behindern Bildung und Arbeitsmarktteilhabe. Langfristig ergeben sich erhöhte soziale Spannungen und steigende Kosten – ökonomisch sowie humanitär.

Was wir stattdessen fordern

  • Faire, individuelle und transparente Verfahren, in denen Schutzbedürftige angemessen berücksichtigt werden
  • Rechtsbehelfsmöglichkeiten, die leicht zugänglich und wirksam sind
  • Verantwortung gegenüber internationalen und europäischen Menschenrechtsstandards
  • Integration als gleichwertiges politisches Ziel – Perspektiven für Bildung, Gesundheit und Teilhabe müssen Vorrang haben vor Abschreckungspolitik
 
 

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