Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Sofortiges Handeln ist gefordert!

Artikel vom 24.04.2024

Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Sofortiges Handeln ist gefordert!

Hausfassade mit Balkonen.
Foto von Brandon Griggs auf Unsplash

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag.

Ein Leitbild alleine wird allerdings nicht genügen, um das ambitionierte Ziel Realität werden zu lassen. Es braucht auch politische Handlungsspielräume und finanzielle Ressourcen sowie eine Ausweitung des Mieter*innenschutzes. Denn aktuell sind laut der neuesten Hochrechnung der BAG W über 600.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, etwa 50.000 von ihnen leben ohne Unterkunft auf der Straße. Und dass, obwohl es eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten von Städten, Gemeinden und Verbänden gibt sowie zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen.

Die Zahlen verdeutlichen, dass es große gemeinsame Kraftanstrengungen braucht, wenn man die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 beenden möchte. Aus den Leitlinien des Nationalen Aktionsplanes müssen deshalb schnell konkrete und zielgerichtete Maßnahmen werden. Notwendig ist eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Vorgehensweise und neue gesetzliche Regelungen genauso wie konkrete Förderinstrumente. Es geht darum, wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen effektiv vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen.

Michael Groß, Präsident der BAGFW:

„In einem reichen Land wie Deutschland muss es gelingen, jedem Menschen das Wohnen zu ermöglichen. Denn Wohnen ist ein Menschenrecht! Mit dem ersten Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zeigt die Bundesregierung, dass sie bestrebt ist, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Nun gilt es, eine konsequente und schnelle Umsetzung anzugehen. Als Verbände der Freien Wohlfahrtspflege werden wir uns gerne an der Umsetzung beteiligen und mit unserer Expertise in den weiteren Prozess einbringen.“

Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W:

„Der Handlungsdruck ist enorm angesichts der hohen Zahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen, den steigenden Mietpreisen, dem Rückgang der Sozialwohnungsbestände und der großen Anzahl von Räumungsklagen. Es braucht jetzt das bezeugte Bekenntnis und die Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen und Akteur*innen. Dringend benötigen wir u.a. den Ausbau der Prävention, die flächendeckende Einrichtung niedrigschwelliger Angebote und Clearingstellen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung sowie Mittel für den Wohnungsbau und kommunalen Ankauf von Sozialwohnungen.“

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

„Es ist unser gemeinsames Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Städte bringen schon jetzt viele obdachlose Menschen unter. Das wichtigste Mittel gegen Wohnungslosigkeit ist und bleibt ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Hier braucht es mehr Unterstützung von Bund und Ländern. Dazu muss der Bund auch die im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben in den Bereichen des Miet-, Boden- und Bauplanungsrechts endlich umsetzen.“

 

Land unterzeichnet Fördervertrag mit Wohlfahrtsverbänden

Potsdam, 27.11.2024 – Das Land Brandenburg fördert die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weiter jährlich mit 1,4 Millionen Euro. Die neue Fördervereinbarung bis 2027 unterzeichnete Sozialstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Spitzenverbände im Land Brandenburg heute in Potsdam.

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