5. Förderaufruf im ESF Plus-Programm rückenwind³

Artikel vom 15.04.2024

Grafik eines Netzwerks aus vielen kleinen Kreisen, die Personen darstellen und durch Linien miteinander verbunden sind.

Vom 01.07.–30.08.2024 (Frist: 15:00 Uhr) läuft das 5. Verfahren zur Interessenbekundung im ESF Plus-Partnerschaftsprogramm von BAGFW und BMAS „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) in der ESF Plus-Förderperiode 2021–2027.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Das ESF Plus-Programm rückenwind³ zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten. Das Förderprogramm hat ein ESF Plus-Finanzvolumen von 74 Mio. Euro plus zusätzliche Bundesmittel.

Weiterführende Informationen sowie konkrete Arbeitshilfen zu rückenwind³ finden sich auf der Programm-Homepage.

AWO Gliederungen können sich zur Interessenbekundung vom AWO Bundesverband beraten lassen (Ansprechpartnerin: Christin Lübbert, E-Mail: christin.luebbert(at)awo.org).

Schwerpunktthema „ökologische Nachhaltigkeit und gründe Kompetenzen“

Im 5. Förderaufruf rückenwind³ werden Antragstellende aufgerufen, im Rahmen der Förderrichtlinie rückenwind³ und ihrer fünf bestehenden Handlungsfelder verstärkt(er) das Querschnittsthema „ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen“ in den Blick zu nehmen.

Weitere Informationen zur thematischen Schwerpunktsetzung werden in einem Ergänzungspapier zur Richtlinie erläutert.

Modellvorhaben in allen fünf Handlungsfeldern der Förderrichtlinie rückenwind³ sind im 5. Förderaufruf weiterhin ohne eine Schwerpunktsetzung im Bereich der „ökologischen Nachhaltigkeit“ förderfähig und erwünscht! Sie sind inhaltlich gleichwertig, d. h. dass die Auswahlkriterien für alle Projekte gleichermaßen bestehen bleiben. Es werden keine Sonderpunkte im Rahmen der Schwerpunktsetzung vergeben.

 

Zwangsräumungen verhindern
Informationsbroschüre „Wohnung behalten …“ für alle Landkreise und kreisfreien Städte

Die Personen von links: Bernd Schade, Sozialdezernent Landkreis Teltow-Fläming Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Katja Fisch, Referentin für Wohnungsnotfallhilfe bei der Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in B

Die Landesarmutskonferenz Brandenburg und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg machen auf die wachsende Gefahr von Wohnungsverlusten und Wohnungslosigkeit im Land aufmerksam. Mit den Informationsbroschüren „Wohnung behalten …“ steht ab sofort für jeden Brandenburger Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes, niedrigschwelliges Informationsangebot zur Verfügung. Die Broschüren erklären in einfacher Sprache, was bei drohendem Wohnungsverlust passiert, welche Schritte wichtig sind und wo Betroffene vor Ort frühzeitig Hilfe finden.

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