Wohngemeinnützigkeit: AWO fordert mehr Entlastung für Mieter*innen

Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend.

Wohngemeinnützigkeit: AWO fordert mehr Entlastung für Mieter*innen

Hausfassade mit Balkonen.
Foto von Brandon Griggs auf Unsplash

Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend.

Laut Presseberichten wird heute das Jahressteuergesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Hier angekündigte Änderungen in der Abgabenordnung sollen es gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, Wohnungen an hilfebedürftige Personen zu vermieten. Dabei müssen die Mieten unterhalb der Marktmiete liegen.

Geschätzte Lesezeit: Minuten
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Auf dem Wohnungsmarkt muss dringend etwas passieren. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Nöte, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können oder keine bezahlbare Wohnung finden. Die angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesregierung Änderung anstößt!“

Der Verband sieht aber weiteren Handlungsbedarf. „Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend“, so Groß, „Ohne finanzielle Unterstützung können gemeinnützige Unternehmen keine neuen Wohnungen bauen. Damit die Wohngemeinnützigkeit jetzt mit Leben gefüllt wird, braucht es Investitionszulagen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das Thema angeht.“

Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ist eines der zentralen wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Weitere Vorhaben sind im Mietrecht verortet, z. B. die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze. Dazu liegen noch keine Gesetzesentwürfe vor. Michael Groß: „Anders als bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es für Reformen im Mietrecht keine finanziellen Zulagen. Es ist uns unverständlich, warum es hier solche Verzögerungen gibt. Die Mietpreisbremse läuft ohne schnelles Handeln bald aus. Dann werden die Wiedervermietungsmieten explodieren und für noch mehr Menschen unbezahlbar. Die angekündigten Mietrechtreformen müssen jetzt umgesetzt werden – wir dürfen Mieter*innen nicht im Regen stehen lassen!“

 

Erstes Verbandstreffen der AWO LAG in Kemlitz

Erst vor einem guten halben Jahr hat sich der Verein Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft (AWO LAG) der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg gegründet. Inzwischen sind alle AWO Gliederungen im Land Brandenburg Mitglied in der LAG. Zuletzt stimmte das LAG-Plenum dem Aufnahmeantrag des AWO Kreisverband Uckermark zu. Darüber freuten sich die Mitglieder der ehrenamtlichen Präsidien und Vorstände sehr, die am vergangenen Samstag zu einem ersten Vereinstreffen zusammenkamen.

Weiterlesen …

© 2023 - 2024 AWO LAG Brandenburg
 

Sie verwenden einen stark veralteten Browser.
Ihr verwendeter Browser stellt ein hohes Sicherheitsrisoko dar.
Sie benötigen mindestens Microsoft Edge oder einen alternativen Browser (Bspw. Chrome oder Firefox), um diese Website fehlerfrei darzustellen.