Wohngemeinnützigkeit: AWO fordert mehr Entlastung für Mieter*innen

Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend.

Mehrstöckiges Wohngebäude mit Balkonen, fotografiert von unten gegen den Himmel.
Foto von Brandon Griggs auf Unsplash

Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend.

Laut Presseberichten wird heute das Jahressteuergesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Hier angekündigte Änderungen in der Abgabenordnung sollen es gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, Wohnungen an hilfebedürftige Personen zu vermieten. Dabei müssen die Mieten unterhalb der Marktmiete liegen.


Minuten Lesezeit
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Auf dem Wohnungsmarkt muss dringend etwas passieren. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Nöte, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können oder keine bezahlbare Wohnung finden. Die angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesregierung Änderung anstößt!“

Der Verband sieht aber weiteren Handlungsbedarf. „Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend“, so Groß, „Ohne finanzielle Unterstützung können gemeinnützige Unternehmen keine neuen Wohnungen bauen. Damit die Wohngemeinnützigkeit jetzt mit Leben gefüllt wird, braucht es Investitionszulagen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das Thema angeht.“

Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ist eines der zentralen wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Weitere Vorhaben sind im Mietrecht verortet, z. B. die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze. Dazu liegen noch keine Gesetzesentwürfe vor. Michael Groß: „Anders als bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es für Reformen im Mietrecht keine finanziellen Zulagen. Es ist uns unverständlich, warum es hier solche Verzögerungen gibt. Die Mietpreisbremse läuft ohne schnelles Handeln bald aus. Dann werden die Wiedervermietungsmieten explodieren und für noch mehr Menschen unbezahlbar. Die angekündigten Mietrechtreformen müssen jetzt umgesetzt werden – wir dürfen Mieter*innen nicht im Regen stehen lassen!“

 

Zwangsräumungen verhindern
Informationsbroschüre „Wohnung behalten …“ für alle Landkreise und kreisfreien Städte

Die Personen von links: Bernd Schade, Sozialdezernent Landkreis Teltow-Fläming Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Katja Fisch, Referentin für Wohnungsnotfallhilfe bei der Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in B

Die Landesarmutskonferenz Brandenburg und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg machen auf die wachsende Gefahr von Wohnungsverlusten und Wohnungslosigkeit im Land aufmerksam. Mit den Informationsbroschüren „Wohnung behalten …“ steht ab sofort für jeden Brandenburger Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes, niedrigschwelliges Informationsangebot zur Verfügung. Die Broschüren erklären in einfacher Sprache, was bei drohendem Wohnungsverlust passiert, welche Schritte wichtig sind und wo Betroffene vor Ort frühzeitig Hilfe finden.

Weiterlesen …

© 2023 - 2026 AWO LAG Brandenburg