Der Bundesverband nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen des Bundesministeriums des Innern zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS Anpassungsgesetz) sowie zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS Anpassungsfolgengesetz).
Die Umsetzung der EU-Asylreform wird aus Sicht der AWO zur Belastung für besonders verletzliche Gruppen. Freiheitsbeschränkungen, Lagerunterbringung ohne zeitliche Begrenzung, beschleunigte Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz: Der Gesetzentwurf riskiert eine strukturelle Entrechtung Schutzsuchender. Besonders bedenklich ist, dass selbst Kinder nicht mehr vor Inhaftierung geschützt sind. Auch das bewährte Familienasyl soll abgeschafft werden – mit weitreichenden Folgen für den Schutzstatus ganzer Familien. Hinzu kommt: Einige der geplanten Regelungen sollen bereits vor Inkrafttreten der EU-Verordnung umgesetzt werden – ohne passende Einbettung, ohne Monitoring, ohne Rücksicht auf Betroffene. Die AWO fordert, diesen Kurs zu korrigieren. Nationale Spielräume sollten im Sinne einer humanen Flüchtlingspolitik genutzt werden – nicht für zusätzliche Verschärfungen. Die vollständige Stellungnahme liefert eine fundierte Analyse und klare Empfehlungen für eine rechtsstaatliche und solidarische Asylpolitik.