Umsetzung der GEAS-Reform: tiefere Einschnitte ins Asylrecht als nötig

Artikel vom 23.07.2025

3 Hände unterschiedlicher Hautfarben liegen übereinander vor einer Weltkarte.

Mit dem geplanten GEAS-Anpassungsgesetz droht die umfassendste Verschärfung des deutschen Asylrechts seit 1993. In ihrer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums kritisiert die AWO massive Eingriffe in die Rechte Schutzsuchender – und appelliert an den Gesetzgeber, menschenrechtliche Standards konsequent zu wahren.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Der Bundesverband nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen des Bundesministeriums des Innern zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS Anpassungsgesetz) sowie zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS Anpassungsfolgengesetz).

Die Umsetzung der EU-Asylreform wird aus Sicht der AWO zur Belastung für besonders verletzliche Gruppen. Freiheitsbeschränkungen, Lagerunterbringung ohne zeitliche Begrenzung, beschleunigte Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz: Der Gesetzentwurf riskiert eine strukturelle Entrechtung Schutzsuchender. Besonders bedenklich ist, dass selbst Kinder nicht mehr vor Inhaftierung geschützt sind. Auch das bewährte Familienasyl soll abgeschafft werden – mit weitreichenden Folgen für den Schutzstatus ganzer Familien. Hinzu kommt: Einige der geplanten Regelungen sollen bereits vor Inkrafttreten der EU-Verordnung umgesetzt werden – ohne passende Einbettung, ohne Monitoring, ohne Rücksicht auf Betroffene. Die AWO fordert, diesen Kurs zu korrigieren. Nationale Spielräume sollten im Sinne einer humanen Flüchtlingspolitik genutzt werden – nicht für zusätzliche Verschärfungen. Die vollständige Stellungnahme liefert eine fundierte Analyse und klare Empfehlungen für eine rechtsstaatliche und solidarische Asylpolitik.

Stellungnahme

Stellungnahme des Bundesverbands zu Gesetzentwürfen des Bundesministeriums des Innern zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS Anpassungsgesetz) sowie zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS Anpassungsfolgengesetz)

 

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AWO Neujahrskonzert 2026 mit Verleihung der Regine-Hildebrandt-Medaille

Preisverleihung: Gruppenbild vor der Bühne stehen 7 Menschen. Das Publikum hinter ihnen. Frau in der Mitte hält großen Blumenstrauß.

„Mit Mut und Weitsicht hat sie sich für eine starke Gemeinschaft eingesetzt, zu einem Zeitpunkt, als noch nicht zu erkennen war, wie wichtig dieser Zusammenhalt einmal sein wird.“ Die Rede ist von Renate Bossack aus Guben, die beim diesjährigen AWO Neujahrskonzert am vergangenen Samstagnachmittag im Nikolaisaal für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement mit der Regine-Hildebrandt-Medaille ausgezeichnet wurde. Zum seit rund 20 Jahren stattfindenden neujährlichen Konzert des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hatte in diesem Jahr die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg – mit der Potsdamer AWO und den AWO Bezirksverbänden Ost, Nord und Süd  – sowie der AWO Landesverband Berlin eingeladen. Organisiert wird das Neujahrskonzert vom Reiseclub Berlin-Brandenburg (RCB), damit die über 700 Gäste einen unbeschwerten Nachmittag erleben können.

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