„Mehr Geld für die Freiwilligendienste, den sozialen Wohnungsbau und die Arbeitsmarktintegration – dass sich diese langjährigen Forderungen der AWO im Bundeshaushalt wiederfinden, ist erfreulich. Leider spricht der Entwurf in weiten Teilen aber eine andere Sprache – und zwar die des viel beschworenen Finanzierungsvorbehalts. Schon bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs für 2025 wurde klar: Die Bundesregierung priorisiert Steuerentlastungen für Unternehmen sowie Investitionen in Verteidigung und Wirtschaft. Investitionen in den sozialen Zusammenhalt und die soziale Infrastruktur hingegen müssen offenbar auch im nächsten Jahr hintenanstehen“, so AWO-Präsident Michael Groß.
Während durch das neue Sondervermögen und die Ausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse große Spielräume für Industrieinvestitionen geschaffen werden, würden soziale Finanzierungszusagen aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt, erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Laut Koalitionsvertrag sollte der Kinder- und Jugendplan um zehn Prozent erhöht und dynamisiert werden – im Haushaltsentwurf 2026 sehen wir ein schmales Plus von gut drei Prozent. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch für die Migrationsberatung und die Förderung der Wohlfahrtsverbände wurden Verbesserungen angekündigt – auch das fällt nun erstmal aus.“ Nun liegt der Ball im Feld des Bundestags. Dazu erklärt Michael Groß:
„Wir erwarten jetzt vom Parlament, dass es diesen Entwurf deutlich nachbessert. In krisenhaften Zeiten, in denen das Ende des Monats für immer mehr Familien zur Belastung wird und unsere Demokratie unter enormem Druck steht, dürfen soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen!“