35 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.
Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Uns ist die Einführung der Familienstartzeit wichtig, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur gelingt, wenn sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch alle Elternteile daran beteiligen. Zudem ist die AWO auch Arbeitgeberin: Wir beschäftigen knapp 250.000 Menschen in diesem Land, von denen 80 Prozent Frauen sind. Die partnerschaftliche Vereinbarkeit zu stärken, wie es die Familienstartzeit will, kann also für uns nur bedeuten, dass auch unsere Beschäftigten und damit unsere Angebote, Einrichtungen und Dienste entlastet werden. Das unterstützen wir gern!“
Die 35 Unterstützer*innen des Offenen Briefs erklären: „Die bezahlte Freistellung stärkt die Bindung des zweiten Elternteils zum neugeborenen Kind und unterstützt eine aktive Rolle der Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an. Wir befürworten diese Maßnahme daher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung.“
Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: „Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.“