Die Potentiale der Freiwilligendienste sind für eine gesellschaftliche Krisenfestigkeit zu nutzen und zentrale Punkte bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes im Falle einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht zu berücksichtigen.
Wenn junge Menschen künftig vor ihrem 18. Geburtstag mit einem Anschreiben über den Wehrdienst informiert werden und hierzu einen Fragebogen ausfüllen sollen, ist aus Sicht der AWO hier auch die Information über die Freiwilligendienste einzubinden. So werden alle jungen Menschen gleichermaßen über die Möglichkeit, einen etablierten Freiwilligendienste wie ein FSJ, ein FÖJ oder einen Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren informiert.
Im Falle einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht würde auch wieder ein Ersatzdienst geschaffen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die AWO – als Wohlfahrtsverband mit Dienststellen eines möglichen Zivildienstes und als Trägerorganisation von Freiwilligendiensten.
In diesem Fall sind die Erfahrungen mit dem früheren Zivildienst unbedingt systematisch und kritisch auszuwerten und daraus Lehren zu ziehen, was bei einer möglichen Neuauflage beibehalten und was vermieden werden soll. Aus Sicht der AWO ist unnötige Bürokratie zu vermeiden, die Vorbereitung und Begleitung der jungen Menschen ist an den wertvollen Erfahrungen in der Seminarbegleitung von Freiwilligendienstleistenden zu orientieren. Grundsätzlich sollten die positiven Aspekte und Erfahrungen der Freiwilligendienste als Orientierung für einen möglichen Ersatzdienst dienen. Bei der Ausgestaltung sind die zivilgesellschaftlichen Akteure unbedingt zu beteiligen.
Analog zur geplanten Attraktivitätssteigerung des Wehrdienstes ist auch die Attraktivität der zivilen Dienste zu steigern. Hierzu hat die AWO gemeinsam mit über 20 anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden die Vision 2030 entwickelt, die nun angegangen werden sollte. Mehr dazu unter