Frauentag: AWO fordert Gewalthilfegesetz

Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet.

Bunte, stilisierte Figuren einer Familie.

Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet.

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert die AWO ein Bundesgesetz mit einem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Der Schutz insbesondere von Frauen vor diesen Gewaltformen ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mehr als ein Viertel aller gewaltbetroffenen Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße.

Die AWO verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Hilfebedarfe müssen besser erfasst werden und spezifische Hilfeangebote – insbesondere auch für Frauen mit multiplen Problemlagen – ermöglicht werden.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet und die auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit regelt.

Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt -  Der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen im Bundestag, hier Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und  Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

 

Musik ohne Grenzen
AWO Neujahrskonzert 2026 mit Verleihung der Regine-Hildebrandt-Medaille

Preisverleihung: Gruppenbild vor der Bühne stehen 7 Menschen. Das Publikum hinter ihnen. Frau in der Mitte hält großen Blumenstrauß.

„Mit Mut und Weitsicht hat sie sich für eine starke Gemeinschaft eingesetzt, zu einem Zeitpunkt, als noch nicht zu erkennen war, wie wichtig dieser Zusammenhalt einmal sein wird.“ Die Rede ist von Renate Bossack aus Guben, die beim diesjährigen AWO Neujahrskonzert am vergangenen Samstagnachmittag im Nikolaisaal für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement mit der Regine-Hildebrandt-Medaille ausgezeichnet wurde. Zum seit rund 20 Jahren stattfindenden neujährlichen Konzert des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hatte in diesem Jahr die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg – mit der Potsdamer AWO und den AWO Bezirksverbänden Ost, Nord und Süd  – sowie der AWO Landesverband Berlin eingeladen. Organisiert wird das Neujahrskonzert vom Reiseclub Berlin-Brandenburg (RCB), damit die über 700 Gäste einen unbeschwerten Nachmittag erleben können.

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