Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung!

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen.
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
 

Caring Communities – zusammen Zukunft gestalten
11. BRANDENBURGER PFLEGEFACHTAG am 10. und 11. November 2025

Landkreise, Städte und Gemeinden stehen vor weiter steigenden Herausforderungen, wie eine pflegerische Infrastruktur weiterentwickelt werden kann, um Pflegebedürftige auch künftig gut zu versorgen. Antworten auf diese Herausforderungen können beispielsweise die Konzentration von Leistungen und personeller Ressourcen im Rahmen der lokalen/regionalen Vernetzung oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kompetenzerweiterung im Rahmen pflegefachlichen Handelns sein. Der 11. Brandenburger Pflegetag widmet sich in diesem Jahr unter dem Motto „Caring Communities – zusammen Zukunft gestalten“ der zentralen Rolle des Gemeinwesens bei der Entwicklung und Verbesserung von pflegerischen Strukturen im Sozialraum.

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