CO₂-Bilanz in Kindertageseinrichtungen

Artikel vom 11.12.2024

Im Rahmen der umfassenden AWO-Maßnahmen zum Klimaschutz hat der Bundesverband eine praxisnahe Handreichung für Einrichtungen und Dienste veröffentlicht.


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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Mit bundesweit über 18.000 Einrichtungen und Diensten, darunter rund 2.700 Kindertageseinrichtungen, kann die AWO einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deswegen hat sie sich selbst dazu verpflichtet, mit all ihren Einrichtungen und Diensten noch vor dem Jahr 2024 klimaneutral zu werden. Um den Weg dorthin zu bereiten, brachte der Verband im März 2022 einen umfassenden Ziel und Maßnahmenplan in sechs Handlungsfeldern auf den Weg. Im Handlungsfeld „Steuerung und Transparenz“ wurde das Instrument des CO₂-Fußabdrucks für stationäre Einrichtungen sowie Geschäftsstellen ab 2023 und für Kitas ab 2024 verpflichtend etabliert. Um die Einrichtungen zu informieren und zu unterstützen, bot der Bundesverband diverse digitale Fachveranstaltungen und ergänzt diese nun um die neu veröffentlichte Handreichung „CO₂-Bilanz in Kindertageseinrichtungen“. Die Handreichung bietet Hintergrundwissen zur CO₂-Erfassung, stellt den Fußabdruck in seiner Umsetzung vor und skizziert Ideen, wie das Thema in den Einrichtungen vor Ort erarbeitet werden kann.

Wir möchten die Einrichtungen motivieren und darin bestärken,  aufbauend auf dem Prozess der CO₂-Fußabdruck-Erstellung eine effiziente und wirksame Klimaschutzstrategie zu entwickeln.

 

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Am heutigen Tag der Wohnungslosen werden Vertreterinnen und Vertreter der Landesarmutskonferenz mit Brandenburgs Sozialministerin, Britta Müller, über arme Familien und ihrem dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sprechen. „Bezahlbarer Wohnraum für alle“ fordert auch die Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in Brandenburg (AWO LAG) in ihrem insgesamt neun Forderungen umfassenden AWO 1plus9-Programm für eine sozial gerechte Gesellschaft.

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