Bundesregierung streicht Beratungsangebot für Geflüchtete

Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung

3 Hände unterschiedlicher Hautfarben liegen übereinander vor einer Weltkarte.

Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung

Das Bundesministerium des Innern hat in Gesprächen mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, dass die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) ab 2027 nicht fortgesetzt werden soll. Damit würden das erst 2023 auf Bundesebene begründete Programm und dessen Angebote ersatzlos entfallen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor erheblichen Risiken für die Betroffenen – und für rechtstaatliche Asylverfahren.


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Quelle: AWO International e.V.

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde 2023 ins Leben gerufen, um Schutzsuchende frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren zu informieren und zu rechtssicheren Verfahren beizutragen. Neben der Vermeidung aussichtsloser Verfahren und Klagen zielt das Programm darauf ab, die Qualität und Effizienz der Asylverfahren zu verbessern.

Vor dem Hintergrund weitreichender Änderungen im europäischen und nationalen Asylrecht – insbesondere durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – ist eine qualifizierte und unabhängige Beratung nach Einschätzung der AWO ein zentraler Faktor für sichere, humane und effiziente Asylverfahren.

Die AWO, die das Programm derzeit neben anderen Verbänden umsetzt, kritisiert die angekündigte Abschaffung scharf. Ohne das Beratungsangebot hätten viele Schutzsuchenden künftig kaum noch Zugang zu unabhängiger rechtlicher Orientierung im Asylverfahren. Gleichzeitig drohen negative Auswirkungen auf die Qualität und Effizienz der Verfahren – sowohl auf behördlicher Ebene als auch vor den Verwaltungsgerichten. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Die Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist ein schwerer politischer Fehler. Nach all den Angriffen auf das Recht auf Asyl wird nun auch noch aktiv die Zivilgesellschaft aus der Unterstützung Geflüchteter zurückgedrängt. Leidtragender ist neben den Betroffenen auch der Rechtsstaat.”

Angesichts der anstehenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 appelliert die AWO an den Deutschen Bundestag, die geplante Streichung zurückzunehmen und das Programm zu verstetigen.

 

Musik ohne Grenzen
AWO Neujahrskonzert 2026 mit Verleihung der Regine-Hildebrandt-Medaille

Preisverleihung: Gruppenbild vor der Bühne stehen 7 Menschen. Das Publikum hinter ihnen. Frau in der Mitte hält großen Blumenstrauß.

„Mit Mut und Weitsicht hat sie sich für eine starke Gemeinschaft eingesetzt, zu einem Zeitpunkt, als noch nicht zu erkennen war, wie wichtig dieser Zusammenhalt einmal sein wird.“ Die Rede ist von Renate Bossack aus Guben, die beim diesjährigen AWO Neujahrskonzert am vergangenen Samstagnachmittag im Nikolaisaal für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement mit der Regine-Hildebrandt-Medaille ausgezeichnet wurde. Zum seit rund 20 Jahren stattfindenden neujährlichen Konzert des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hatte in diesem Jahr die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg – mit der Potsdamer AWO und den AWO Bezirksverbänden Ost, Nord und Süd  – sowie der AWO Landesverband Berlin eingeladen. Organisiert wird das Neujahrskonzert vom Reiseclub Berlin-Brandenburg (RCB), damit die über 700 Gäste einen unbeschwerten Nachmittag erleben können.

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