Die Soziale Arbeit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Sie braucht daher auch rechtliche Rahmenbedingungen, die dieser Aufgabe entsprechen. Hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess muss die Soziale Arbeit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen gleichgestellt werden. Die Menschen, die sich an Sozialarbeiter*innen wenden, sollen sich auf Vertrauensschutz verlassen können“, erläutert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.
Wer als Zeug*in in einem Strafprozess geladen wird, muss vor Gericht erscheinen und aussagen. Bestimmten Berufsgruppen steht aber das Recht zu, im Strafprozess das Zeugnis zu verweigern. Zu Ihnen gehören unter anderem Geistliche, Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen. Aus den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit gehören bislang lediglich die Mitarbeiter*innen von anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen und Berater*innen aus Suchtberatungsstellen dazu. Diese Berufsgruppen können im Strafprozess über das schweigen, was ihnen in ihrer beruflichen Funktion von Klient*innen anvertraut wurde. So wird ein Interessenskonflikt der Berufsgeheimnisträger*innen vermieden.
„Es ist an der Zeit, dass das Vertrauensverhältnis, das im professionellen sozialarbeiterischen Kontext grundlegend ist, eine entsprechende Berücksichtigung im Strafprozess findet“, so Sonnenholzner weiter. Auch Berater*innen aus dem Bereich Gewaltschutz, Sozialarbeiter*innen aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit usw. müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden.
Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht“ (www.zeugnis-verweigern.de) beigetreten.