AWO kritisiert zu kurze Stellungnahmefristen bei Gesetzesvorhaben

AWO Bundesverband kritisiert zu kurze Stellungnahmefristen bei Gesetzesvorhaben im Bereich Migration und Flucht

AWO kritisiert zu kurze Stellungnahmefristen bei Gesetzesvorhaben

AWO Bundesverband kritisiert zu kurze Stellungnahmefristen bei Gesetzesvorhaben im Bereich Migration und Flucht

Die teils extrem kurzen Fristen machen eine gründliche Prüfung und echte Beteiligung von Verbänden und Zivilgesellschaft an Gesetzesentwürfen unmöglich.

Geschätzte Lesezeit: Minuten
Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Heute veröffentlichten FragDenStaat, Green Legal Impact und Mehr Demokratie eine Recherche zu den Stellungnahmefristen in heiklen Politikfeldern. Zu diesem Anlass äußert der AWO Bundesverband starke Bedenken bezüglich der immer kürzeren Stellungnahmefristen für Gesetzesvorhaben der Bundesregierung insbesondere im Bereich Migration und Flucht. Die Einbindung der Zivilgesellschaft ist im demokratischen Prozess zentral. Die teils extrem kurzen Fristen machen eine gründliche Prüfung und echte Beteiligung von Verbänden und Zivilgesellschaft an Gesetzesentwürfen unmöglich. Das untergräbt den demokratischen Charakter der Gesetzgebung selbst. Zudem nehmen sich die Ministerien so wenig Zeit für die Sichtung eingegangener Stellungnahmen, dass fraglich ist, wie so eine angemessene Auseinandersetzung mit ihnen erfolgen kann. Die Expertise der Verbände wird so doppelt unzureichend ausgewertet und berücksichtigt. Auch der Normenkontrollrat hat diese Vorgehensweise bereits mehrfach kritisiert.

Laut den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist eine rechtzeitige Beteiligung der Verbände und Fachkreise ausdrücklich erforderlich (§ 47 Abs. 3 GGO). Was unter „rechtzeitig” zu verstehen ist, wird nicht näher definiert. Intern, in der Ressortbeteiligung, sind nach § 50 GGO vier Wochen für die Beteiligung vorgesehen, bei besonders umfangreichen Vorhaben sogar 8 Wochen. Einzelne Selbstverpflichtungen von Ministerien sehen dementsprechend eine Frist für die Verbändebeteiligung von mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) für eine sachgerechte Bearbeitung vor.  In jüngster Zeit wurden  mehrere Gesetzesvorhaben mit  unzureichenden Fristen zur Stellungnahme vorgelegt, so zuletzt das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung: Bei einem Umfang von über 55 Regelungen wurde die Frist zur Stellungnahme auf nur zwei Werktage gesetzt. Für andere Politik-Bereiche ist eine ähnliche Tendenz festzustellen, doch weniger dramatisch als im Migrationsbereich.

Der AWO Bundesverband fordert die zuständigen Bundesministerien dringend auf, von der Praxis der zu kurzen Fristen bei der Verbändebeteiligung Abstand zu nehmen und mindestens 20 Arbeitstage (40 Arbeitstage für besonders umfangreiche Stellungnahmen) vorzusehen. Die Ministerien müssen sich aus demokratischem Interesse ausreichend Zeit nehmen, um die Auswirkungen der Gesetzesvorhaben aus Sicht der Zivilgesellschaft zu bewerten. Innerhalb der derzeitigen kurzen Fristen ist eine qualifizierte Stellungnahme und eine Auseinandersetzung nicht gewährleistet, was zu einem Mangel an Qualität und Praktikabilität in der Gesetzgebung führt.

 

Erstes Verbandstreffen der AWO LAG in Kemlitz

Erst vor einem guten halben Jahr hat sich der Verein Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft (AWO LAG) der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg gegründet. Inzwischen sind alle AWO Gliederungen im Land Brandenburg Mitglied in der LAG. Zuletzt stimmte das LAG-Plenum dem Aufnahmeantrag des AWO Kreisverband Uckermark zu. Darüber freuten sich die Mitglieder der ehrenamtlichen Präsidien und Vorstände sehr, die am vergangenen Samstag zu einem ersten Vereinstreffen zusammenkamen.

Weiterlesen …

© 2023 - 2024 AWO LAG Brandenburg
 

Sie verwenden einen stark veralteten Browser.
Ihr verwendeter Browser stellt ein hohes Sicherheitsrisoko dar.
Sie benötigen mindestens Microsoft Edge oder einen alternativen Browser (Bspw. Chrome oder Firefox), um diese Website fehlerfrei darzustellen.