AWO fordert Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Weg mit Paragraf 218 StGB:Der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland muss neu geregelt werden.

AWO fordert Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Weg mit Paragraf 218 StGB:Der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland muss neu geregelt werden.

Die vor rund einem Jahr von der Ampelkoalition eingesetzte unabhängige Kommission für sexuelle Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin stellt am Montag den 15. April in Berlin ihre Arbeitsergebnisse vor. Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit ein und plädiert daher für eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.

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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Von der Bundesregierung fordert die Arbeiterwohlfahrt eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur, kombiniert mit einem Recht auf Beratung, sowie eine Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche über den Leistungskatalog der Krankenkassen.  

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Täglich erleben wir in unseren Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Versorgung von ungewollt Schwangeren erschwert wird, weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt wird. Das Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, ist eine klare Diskriminierung von Frauen, Mädchen und allen Menschen, die schwanger werden können. Wir fordern, den Paragrafen 218 StGB zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die aktuelle restriktive Gesetzgebung stehen völkerrechtlichen Verpflichtungen und reproduktiver Gerechtigkeit entgegen.“

„Das hat ganz reale Folgen für Betroffene,“ so Kathrin Sonnenholzner weiter. „Beratungspflichten, Wartezeiten und Fristenregelungen bringen die Schwangeren in unwürdige Situationen und schaffen Hürden, die einen Schwangerschaftsabbruch verzögern oder verunmöglichen. Der Gesetzgeber muss endlich anfangen, schwangeren Personen in ihrer Entscheidung für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft zu vertrauen. Als AWO fordern wir, dass die staatliche Einmischung und Diskriminierung bei dieser höchst persönliche Entscheidung von schwangeren Menschen endlich der Geschichte angehören muss.“

 

Erstes Verbandstreffen der AWO LAG in Kemlitz

Erst vor einem guten halben Jahr hat sich der Verein Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft (AWO LAG) der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg gegründet. Inzwischen sind alle AWO Gliederungen im Land Brandenburg Mitglied in der LAG. Zuletzt stimmte das LAG-Plenum dem Aufnahmeantrag des AWO Kreisverband Uckermark zu. Darüber freuten sich die Mitglieder der ehrenamtlichen Präsidien und Vorstände sehr, die am vergangenen Samstag zu einem ersten Vereinstreffen zusammenkamen.

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