5. Förderaufruf im ESF Plus-Programm rückenwind³

Artikel vom 15.04.2024

5. Förderaufruf im ESF Plus-Programm rückenwind³

Vom 01.07.–30.08.2024 (Frist: 15:00 Uhr) läuft das 5. Verfahren zur Interessenbekundung im ESF Plus-Partnerschaftsprogramm von BAGFW und BMAS „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) in der ESF Plus-Förderperiode 2021–2027.

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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

Das ESF Plus-Programm rückenwind³ zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten. Das Förderprogramm hat ein ESF Plus-Finanzvolumen von 74 Mio. Euro plus zusätzliche Bundesmittel.

Weiterführende Informationen sowie konkrete Arbeitshilfen zu rückenwind³ finden sich auf der Programm-Homepage.

AWO Gliederungen können sich zur Interessenbekundung vom AWO Bundesverband beraten lassen (Ansprechpartnerin: Christin Lübbert, E-Mail: christin.luebbert(at)awo.org).

Schwerpunktthema „ökologische Nachhaltigkeit und gründe Kompetenzen“

Im 5. Förderaufruf rückenwind³ werden Antragstellende aufgerufen, im Rahmen der Förderrichtlinie rückenwind³ und ihrer fünf bestehenden Handlungsfelder verstärkt(er) das Querschnittsthema „ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen“ in den Blick zu nehmen.

Weitere Informationen zur thematischen Schwerpunktsetzung werden in einem Ergänzungspapier zur Richtlinie erläutert.

Modellvorhaben in allen fünf Handlungsfeldern der Förderrichtlinie rückenwind³ sind im 5. Förderaufruf weiterhin ohne eine Schwerpunktsetzung im Bereich der „ökologischen Nachhaltigkeit“ förderfähig und erwünscht! Sie sind inhaltlich gleichwertig, d. h. dass die Auswahlkriterien für alle Projekte gleichermaßen bestehen bleiben. Es werden keine Sonderpunkte im Rahmen der Schwerpunktsetzung vergeben.

 

Erstes Verbandstreffen der AWO LAG in Kemlitz

Erst vor einem guten halben Jahr hat sich der Verein Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft (AWO LAG) der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg gegründet. Inzwischen sind alle AWO Gliederungen im Land Brandenburg Mitglied in der LAG. Zuletzt stimmte das LAG-Plenum dem Aufnahmeantrag des AWO Kreisverband Uckermark zu. Darüber freuten sich die Mitglieder der ehrenamtlichen Präsidien und Vorstände sehr, die am vergangenen Samstag zu einem ersten Vereinstreffen zusammenkamen.

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